Hallo Chris,
bei meiner Antwort gehe ich davon aus, dass Sie vor dem 1.1.2007 keine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen haben.
Der frühestmögliche Altersrentenbeginn für den Jahrgang 1952 ohne Schwerbehinderung ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres. Der Abschlag würde dann 9 % betragen. Die Regelaltersgrenze ist mit 65 Jahren und 6 Monaten erreicht. Mit diesem Rentenbeginn hätten Sie keinen Abschlag. Haben Sie 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen zurückgelegt, könnten Sie nach Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersrente ohne Abschläge beziehen.