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Experten-Antwort

Rente mit 60?

von Chris02.11.2010 | 18:40
2318 Ansichten
5 Antworten

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Ich 52 geb,keine Schwerbeh. immer gearbeitet. Ab wann kann ich mit Abschlag und ohne Abschlag in Rente? Danke

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chris,

bei meiner Antwort gehe ich davon aus, dass Sie vor dem 1.1.2007 keine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen haben.

Der frühestmögliche Altersrentenbeginn für den Jahrgang 1952 ohne Schwerbehinderung ist nach Vollendung des 63. Lebensjahres. Der Abschlag würde dann 9 % betragen. Die Regelaltersgrenze ist mit 65 Jahren und 6 Monaten erreicht. Mit diesem Rentenbeginn hätten Sie keinen Abschlag. Haben Sie 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen zurückgelegt, könnten Sie nach Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersrente ohne Abschläge beziehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 02.11.2010 | 19:15
Fordern Sie eine Rentenauskunft an - da steht es drin! Ohne Schwerbehinderung ist für einen heute 52 jährigen die Rente mit 63 (ca. 10-11% Abschlag) möglich. Wenn Sie bis 65 arbeiten und auf 45 Arbeitsjahre kommen, ist die Rente mit 65 abschlagsfrei, sonst mit etwa 66. (genau habe ich die Tabelle nicht im Kopf - aber genau steht es in der Rentenauskunft)
Schadeam 02.11.2010 | 19:15
Fordern Sie eine Rentenauskunft an - da steht es drin! Ohne Schwerbehinderung ist für einen heute 52 jährigen die Rente mit 63 (ca. 10-11% Abschlag) möglich. Wenn Sie bis 65 arbeiten und auf 45 Arbeitsjahre kommen, ist die Rente mit 65 abschlagsfrei, sonst mit etwa 66. (genau habe ich die Tabelle nicht im Kopf - aber genau steht es in der Rentenauskunft)
-_-am 02.11.2010 | 22:11
Einfach eine Rentenauskunft hier anfordern: https://sec.deutsche-rentenversicherung.de/internet/deutsche-ren… oder Sie wenden sich an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Adressen und Telefonnummern: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
W*lfgangam 02.11.2010 | 22:06
Hallo Chris, Jg. 58 ist ein guter Jahrgang ;-) Heißt allerdings auch, dass Ihre Regelaltersgrenze um 12 Monate angehoben ist. Frühester Beginn einer Altersrente/der Rente an langjährig Versicherte (mind. 35 Jahre vorhanden) ist nach dem 63. Lebensjahr - mit 10,8 % Abschlag (36 Monate vorgezogenen Beginn * 0,3 %) Wenn Sie immer gearbeitet haben, wie Schade sagte - die 45 Jahre Pflichtbeiträge bis 65 erreichen - gibt es auch eine Rente ohne Abschlag, genau nach 65 und nicht, wenn Sie 45 Jahre schon vorher erreicht haben. Gruß w. PS: die Schrift ist im FF (3.6) deutlich mickriger als im IE (7) - beides Standardeinstellungen, Monitor 1280*1024. Dieser Text hier dürfte pk 6,5 haben, der zitierte Text in der Vorschau pk 5,5 ...verglichen im Word unter gleichen Einstellungen.
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