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Rente mit 60 für Frauen Jahrgang 1951

von Gabi29.04.2009 | 22:35
1695 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe Fragen zu dem Renteneintrittsalter und zur Altersteilzeit. Ich bin Jahrgang 1951, habe insgesamt mehr 15 Jahre gearbeitet und seit dem 40. Lebensjahr mindestens 10 Jahre gearbeitet. Habe ich die Möglichkeit, Altersteilzeit in Anspruch zu nehmen? Ich bin aber Teilzeitbeschäftigte (32 Std.). Wann kann ich in Rente gehen? Vielen Dank für die Hilfe Gabi

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 30.04.2009 | 08:33

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen erfüllt haben können Sie mit 60 und 18% Kürzung in Rente gehen. Was Sie bis zum 60. Geburtstag machen ist Ihnen überlassen.

2 Antworten

RentManam 30.04.2009 | 07:53
Sie können lt Ihren Angaben mit dem 60.Lebensjahr in Rente gehen. Ob sie Altersteilzeit in Anspruch nehemn können, müssen sie logischwerweise mit Ihrem Arbeitgeber abklären, das hat nichts mit der Rentenversicherung zu tun.
Tschackaam 30.04.2009 | 08:37
Hallo miteinander, also das ist doch mal eine klare Ansage des Experten! (würde die superNanny sagen) Also Gabi, die Kombi aus den Antworten von RentMan & Experte sollte genügen und nun wissen Sie ja, wie es weitergeht! Übrigens, der Rentenanwartschaftsverlust während der ATZ hält sich in Grenzen, da Ihr Airgeitgeber mind. 90 % Ihres bisherigen Bruttos weiterhin einzahlen muss. Also wenn Sie z.B. eine eigentliche Rentensteigerung für ein Jahr "normale" Arbeit von sagen wir mal 15.- € mtl. Rente haben, dann sind das wenn Sie ATZ pro Jahr eben nur noch 13,50 €. Machen Sie nun z.B. drei Jahre ATZ (1,5 + 1,5), dann erhalten Sie für diese Zeit anstatt 45.- € nur 40,50 € MfG Tschacka
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