Hallo Laubi,
wenn in den letzten 10 Jahren vor dem Rentenbeginn tatsächlich 8 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt wurden, auch mit Unterbrechungen, ist diese Voraussetzung erfüllt. Das wäre auch der Fall, wenn Leistungen (Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II) bezogen wurden. Sofern aber keine Leistungen bezogen wurden und die erforderlichen 8 Jahre Pflichtbeiträge zunächst nicht erfüllt sind, wird dieser Zehnjahreszeitraum um Anrechnungszeiten, die innerhalb der zehn Jahre liegen, verlängert. Das kann zum Beispiel eine bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sein. Da aber in Ihrem Fall diese Meldung im Jahre 2006 für sechs Monate unterbrochen wurde, kann die Folgezeit nicht mehr als Anrechnungszeit im Rentenkonto berücksichtigt werden. Das könnte zur Folge haben, dass die Voraussetzungen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nach dem 60. Lebensjahr nicht erfüllt sind. Es gibt aber auch Regelungen, die solche Fehlzeiten überbrücken, so dass dann doch wiederum die Voraussetzungen für diese Rente erfüllt wären. Das könnte zum Beispiel der Fall sein bei einer gegenüber der Bundesagentur unterschriebenen 58`er Regelung. Alle diese Sachverhalte sind aber im Einzelfall zu prüfen und können nicht abschließend in diesem Forum geklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt schriftlich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden, damit in Ihrem Fall die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden können.