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Rente mit 60 nach Arbeitslosigkeit

von laubi22.05.2009 | 19:40
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4 Antworten

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Mein Mann, geb. am 04.10.49, möchte gerne mit 60 in Rente gehen. Er ist seit 1997 arbeitslos und war das auch am 01.Januar 2004. Bis zu seinem 60. Geburtstag wird er auch arbeitslos bleiben. Diese Bedingungen für die genannte Rentenart hat er also erfüllt. Die Wartezeit ist auch erfüllt. Zusätzlich muss man ja noch in den letzten 10 Jahren für mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Nun meine Frage, müssen diese acht Jahre ununterbrochen sein, oder ist nur entscheidend, dass man in den letzten 10 Jahren vor Renteneintritt in Summe (evtl. auch mit Unterbrechungen) 8 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat. Meinem Mann fehlen nämlich im Jahr 2006 sechs Monate wegen einer fehlerhaften Auskunft der Agentur für Arbeit. Vielen Dank für eine Antwort MfG B.L.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Laubi,

wenn in den letzten 10 Jahren vor dem Rentenbeginn tatsächlich 8 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt wurden, auch mit Unterbrechungen, ist diese Voraussetzung erfüllt. Das wäre auch der Fall, wenn Leistungen (Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II) bezogen wurden. Sofern aber keine Leistungen bezogen wurden und die erforderlichen 8 Jahre Pflichtbeiträge zunächst nicht erfüllt sind, wird dieser Zehnjahreszeitraum um Anrechnungszeiten, die innerhalb der zehn Jahre liegen, verlängert. Das kann zum Beispiel eine bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sein. Da aber in Ihrem Fall diese Meldung im Jahre 2006 für sechs Monate unterbrochen wurde, kann die Folgezeit nicht mehr als Anrechnungszeit im Rentenkonto berücksichtigt werden. Das könnte zur Folge haben, dass die Voraussetzungen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nach dem 60. Lebensjahr nicht erfüllt sind. Es gibt aber auch Regelungen, die solche Fehlzeiten überbrücken, so dass dann doch wiederum die Voraussetzungen für diese Rente erfüllt wären. Das könnte zum Beispiel der Fall sein bei einer gegenüber der Bundesagentur unterschriebenen 58`er Regelung. Alle diese Sachverhalte sind aber im Einzelfall zu prüfen und können nicht abschließend in diesem Forum geklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt schriftlich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden, damit in Ihrem Fall die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden können.

3 Antworten

Chrisam 23.05.2009 | 10:38
Die Zeiten müssen nicht zusammenhängend sein.
laubiam 23.05.2009 | 14:52
Vielen Dank für die Antwort. Dann werden wir den Antrag einfach stellen und dann sehen, was dabei rauskommt. B.L.
laubiam 30.05.2009 | 21:16
Liebe Expertin, vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Wir werden uns ganz schnell einen Termin bei unserem Rentenversicherungsträger holen, um zu klären, ob mein Mann einen Anspruch auf die Rente mit 60 nach Arbeitslosigkeit hat. MfG B.L.
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