Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDa Sie noch vor dem 01.01.1952 geboren sind, können Sie die Rente vorzeitig ab dem Monat nach dem 60. Geburtstag erhalten (Abschlag 10,8%).
Ab dem Geburtsjahrgang 1952 wird diese vorzeitige Möglichkeit schrittweise angehoben - die Rente ab 60 ist dann nur noch unter bestimmten Vertrauensschutz-Voraussetzungen möglich.
Der Abschlag bleibt auch bei der Regelaltersrente ab 65 erhalten.
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