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Rente mit 60 statt 63

von leo4626.07.2007 | 12:50
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich, Jahrgang 1946, gesund, kann frühestens mit 63 und 7,2% Abschlag in Rente gehen. Was ist, wenn ich z.B. mir 61,5 oder 62 gehen will? Geht das überghaupt noch? auch mit höherem Abschlag?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie von Ihnen beschrieben, ist es möglich mit 63 Jahren in Rente zu gehen, wenn man 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten nachweisen kann. Der Abschlag für die vorzeitige Rente beträgt in diesem Falle 7,2 Prozent.

Vor dem 63. Lebensjahr kann Rente nur bei Vorliegen einer Schwerbehinderung mit einem Grad von mindestens 50 Prozent gezahlt werden, frühestens jedoch ab dem 60. Lebensjahr. Auch hier sind 35 Jahre rentenrechtlicher Zeiten erforderlich.

Weiterhin können Versicherte ( bis zum Geburtsjahrgang 1951 ) auch dann bereits vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen, wenn sie eine Altersteilzeit vereinbaren oder zuletzt vor Beginn der Rente arbeitslos gewesen sind. Der Abschlag fällt in diesem Falle jedoch höher als die 7,2 Prozent aus.

Ferner sind spezielle Regelungen zu beachten.

Die durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz beschlossene stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr hat für den Jahrgang 1946 keine Bedeutung, d.h. es führt nicht zu höheren Abschlägen bei der Rente.

Wir empfehlen Ihnen eine kostenfreie Beratung in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe wahrzunehmen.

2 Antworten

HLRT67am 26.07.2007 | 13:45
Für die Altersrente für langjährig Versicherte stimmt Ihre Aussage, die Altersrente für Schwerbehinderte entfällt, da nach eigenen Angaben gesund - bleibt nur noch die Altersrente nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit - die Altersteilzeit bringt nichts, weil Sie nach 24 Monaten ATZ auch schon fast 63 sind, bleibt nur die Altersrente nach mind,. 12 Monaten Arbeitslosigkeit -aber bitte hier die Regelungen der Arbeitsverwaltung (Sperrzeit etc.) beachten. Je nach Lage Ihres Geburtstages könnte das noch eine Möglichkeit sein; wenn Sie Anfang 1946 geboren sind, machts auch nicht mehr viel Sinn.
Schiko.am 26.07.2007 | 13:46
Galt schon bisher für die jahr- gänge 1939 bis 1947 und gilt jetzt erst recht, wie von ihnen geschildert. Vor der reform, war dies auch schon vor dem 63 und höheren abschlägen nicht möglich. MfG.
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