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Rente mit 60 und weitere Rentenbeiträge

von Renate01.09.2009 | 15:38
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Ich überlege, ob ich mit 60 in Rente gehen sollte. Ich bin arbeitslos und hätte aber noch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn ich die Rente nehmen würde, könnte ich trotzdem noch Rentenbeiträge zahlen (z. B . durch Nebentätigkeit) und später eine höhere Rente beantragen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Renate,

keine leichte Entscheidung:

Einerseits verringert natürlich jeder Monat, den Sie die Altersrente später beziehen, die Abschläge. Andererseits müssen Sie natürlich bei weiterer Arbeitslosigkeit auch den "Vermittlungsbemühungen" des Arbeitsamtes zur Verfügung stehen. Außerdem kommt es eben auf die Höhe der beiden Zahlungen an - Sie sollten sich also unbedingt eine aktuelle Rentenauskunft beim Rententräger besorgen oder besser noch, sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle ausführlich dazu beraten lassen.

Dort würde man Ihnen auch die Möglichkeiten des Hinzuverdienstes neben einer Altersrente genauer erklären können. Hier nur kurz: Sie können die Altersrente als Teilrente in Anspruch nehmen und dann daneben im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen (aber über 400 Euro) verdienen. Dann werden dafür auch "normale" Beiträge gezahlt, die bei einer späteren Vollrente berücksichtigt würden.

4 Antworten

Beitragam 01.09.2009 | 16:30
Wenn Sie keine Teilrente nehmen, können mit sie keine weiteren Beiträge entrichten, um Ihre Rente zu erhöhen. Bei einer Vollrente - auch mit 18% Abschlag - sind Sie versicherungsfrei. Wie hoch ist denn das ALG I und wie hoch wäre die Rente? Warum wollen Sie vor Ende des ALG I in Rente?
Schiko.,am 01.09.2009 | 18:36
In Ihrem Alter können Sie ja 24 Monate AG. I nützen, vorausgesetzt Sie sind nicht mehr vermittelbar. Die Agentur führt ja für diese Zeit noch Renten- beitrage ab, dies erhöht die Rente noch. Sind Sie dann glückliche Rentnerin müssen Sie 18% Abschlag hinnehmen, jeder Monat späterer Beginn nach dem 60. reduziert die 18% um 0,3%. Als Rentnerin dürfen Sie nur 400 monatlich, zweimal im Jahr monatlich 800 Brutto rentenunschädlich dazuverdienen, dies erhöht aber die Rente nicht mehr. Empfehle einen 400 Eurojob, noch zu zahlende Abgaben hat der AG. zu leisten. Ein Vorteil besteht darin, dieser Jahresverdienst von 4800 / 5600 gilt für Sie nicht als steuerpflichtiges Einkommen, wird dem steuerpflichtigen An- teil Ihrer Bruttorente nicht dazu gerechnet. Ein gleicher Verdienst auf Steuerkarte dagegen ist steuerpflichtig. Mit freundlichen Grüßen.
Also bitte...am 02.09.2009 | 13:33
Lieber Hmmm...sie wissen doch, Die Schiko.Regeln 1. Schiko. hat immer Recht, mit allem.Ausnahmnslos 2. alle anderen haben Unrecht 3. alles was Schiko. sagt ist richtig 4. alles was Schiko. sagt ist wichtig 5. auch wenn es falsch ist, ist alles was Schiko. sagt richtig 6. niemand darf Schiko. kritisieren 7. Schiko. darf andere immer kritisieren 8. wenn eine der Regeln nicht zutrifft, gilt automatisch Regel Nr. 1
Hmmmam 02.09.2009 | 12:05
"In Ihrem Alter können Sie ja 24 Monate AG. I nützen, vorausgesetzt Sie sind nicht mehr vermittelbar." Na das wäre ja was, Leistungen beziehen, ohne vermittelbar zu sein. Wo steht das, im SchGB ?
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