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Experten-Antwort

Rente mit 61 Jahren

von zottel_gorbi03.07.2013 | 10:16
2097 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Mutter wird im Dezember 61 Jahre und wird bis zum 31.12.2013 Arbeitslosengeld beziehen. Sie hat keinen GdB. Kann Sie bereits in Rente gehen? Freue mich auf Vorschläge!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo zottel_gorbi,

für den Geburtsjahrgang 1952 gibt es folgende Möglichkeiten:

- Regelaltersrente ab 65 Jahre + 6 Monate

- Altersrente für langjährig Versicherte (bei 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten) ab 63; falls vor dem 01.01.2007 bereits Altersteilzeit vereinbart war ab 62

- Altersrente bei Schwerbehinderung frühestens ab 60 Jahren + 6 Monaten

- Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 65 bei Erfüllung von 45 Jahren mit Pflichtbeiträgen, ohne Arbeitslosigkeit

Eine Altersrentem ab 61 ist nicht möglich.

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4 Antworten

senf-dazuam 03.07.2013 | 11:19
Hallo Zottel_gorbi! Bei einem Geburtsjahr 1952 ist eine Altersrente für Frauen nicht möglich, auch die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist an ein Geburtsdatum vor 1952 gebunden. Wenn vor 2007 Altersteilzeit vereinbart worden war, dann ist der früheste Rentenbeginn mit 62 Jahren, sonst mit 63 bei 10,8 bzw. 9% Abschlag (Rente für langjährig Versicherte). Mit 65 ist dann die Regelaltersrente möglich (falls vor 2007 Altersteilzeit vereinbart worden war) oder die Rente für besonders langjährig Versicherte. Mit 65 1/2 ist dann die Regelaltersgrenze erreicht. M.E. ist mit 61 aber noch keine Rente in Sicht ...
Maryam 03.07.2013 | 12:32
Eine Altersrente für Frauen ist hier möglich mit Abzügen von 0,3%/Monat vorgezogener Rente
Dietmaram 03.07.2013 | 14:35
Blödsinn. Wer keine Ahnung hat,einfach die Tastatur in Ruhe lassen!
DarkKnight RVam 04.07.2013 | 07:35
Hallo zottel_gorbi, die einzige Möglichkeit die bleibt, wäre eine medizinische Rente, wenn dier Erwerbsminderung Ihrer Mutter gemindert wäre. Ansonsten geht im Hinblick auf eine Altersrente nur was, wenn eine Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50 vorliegen würde und 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten bereits zurückgelegt wurden. Da Sie zum Versicherungsverlauf Ihrer Mutter nichts geschrieben haben (z. B. wann, wie lange gearbeitet.....wie viele Kinder etc.) können keine genaueren Angaben gemacht werden! Bei Bedürftigkeit besteht dann ab Januar 2014 ein Anspruch auf ALG II........
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