Hallo Leslie,
Sie können zum 01.01.2015 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen.
Die Prüfung, ob zuvor eine EM-Rente zu zahlen ist, wird vom Rentenversicherungsträger trotzdem durchgeführt, da Sie in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt sind.
Sie sollten sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, ob die sich damit einverstanden erklären, dass Sie die Altersrente ab dem 01.01.2015 in Anspruch nehmen. Die Erlaubnis benötigen Sie schriftlich zur Vorlage bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen