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Experten-Antwort

rente mit 62 nach Altersteilzeit und über 45 Beitragsjahre

von Kurt02.02.2014 | 12:12
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6 Antworten

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Ich gehöre zu der Gruppe besonders langjährig Versicherte.Was soll ich machen ,um in den Genuß der Abschlagsfreien Rente zu kommen. Rentenbeginn 1.3.2014

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kurt,

nach den derzeitigen Entwürfen zur neuen Rente mit 45 Jahren scheint keine Regelung geplant, wonach ein abschlagsbehaftete vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente mit 63 umgewandelt und dann abschlagsfrei gezahlt werden kann.

Auch hier natürlich der Hinweis, dass das gesetzgeberische Verfahren noch nicht abgeschlossen ist und niemand abschätzen kann wie die entgültigen Regelungen aussehen werden.

Trotzdem stellt sich die Frage, ob sie Alternativen haben um dieses eine Jahr bis zum 63 Lebensjahr zu überbrücken und es stellt sich die Frage ob diese Alternativen finanziell akzeptabel sind.

Eine Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber oder auch die hier schon erwähnte Arbeitslosmeldung sind als mögliche Alternativen kritisch zu hinterfragen.

Ansonsten wird Ihnen nur die abschlagsbehaftete Rente mit 62 Jahren bleiben. Die Abschläge sind Ihnen aber ja seit Unterzeichnung des ATZ Vertrages bekannt. Von daher wissen Sie ja, dass hier Abzüge auf Sie zukommen werden.

Die Zeit aussitzen, also ein Jahr aus Reserven zu überbrücken, ist sicherlich auch eine theoretisch denkbare Variante. Hier muss man aber wohl finanziell zu einer sehr kritischen Betrachtung raten.

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5 Antworten

Realistam 02.02.2014 | 12:24
sie müssten noch ein Jahr in einem rentenversicherungspflichtig Job arbeiten, bis 63 halt. Immer voraus gesetzt, dass das Gesetz so kommt wie geplant.
So geht'sam 02.02.2014 | 12:34
Arbeiten Sie ein Jahr weiter, sofern Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist. Ansonsten melden Sie sich 1 Jahr arbeitslos und beziehen AG1.
Schadeam 02.02.2014 | 13:18
Ganz so einfach wie es @So geht`s sich vorstellt wird es wohl nicht. Wenn jemand mit 62 gehen kann, ist er derzeit totsicher in Altersteilzeit - und ob es da so einfach ist, "locker, flockig" ein Jahr länger zu arbeiten, steht in den Sternen. Und ALG gibt es aus dem "Halben ATZ Lohn" und die ersten 3 Monate wegen eigener Kündigung vielleicht gar nicht, ob sich das dann noch rechnet?
Friedel Gerhardtam 23.05.2014 | 23:55
H. Mandleram 30.09.2014 | 15:31
wieviel Abschlag?
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