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Rente mit 63

von Ratsuchender08.05.2007 | 15:00
1993 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, für besonders langjährig Versicherte gilt ja auch nach der neuesten Regelung (Rente erst mit 67), dass ich schon mit 65 Rente ohne Abschlag Rente erhalten kann, wenn ich bis dahin 45 Beitragsjahre nachweisen kann. Ich (40), habe schon mit 16 zu arbeiten begonnen und werde daher schon mit 63 die 45 Beitragsjahre locker erreichen. Ich könnte ja dann auch schon mit 63 in Rente gehen (Wartezeit 35 Jahre erfüllt). Wie hoch sind denn dann die Abschläge? Sind diese bis 65 zu rechnen (Abschlag damit 7,2%, weil 45 Beitragsjahre), oder bis 67 (Abschlag 14,4%), oder, was natürlich am besten wäre, gar keine? Vielen Dank für Ihre Antworten

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Rentenabschlag würde 14,4 Prozent betragen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Den möglichen Ausgleich der Abschläge können Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger ausrechnen lassen. Der erforderliche Antrag ist der Vordruck V 210 (Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters).

1 Antworten

Graubartam 11.05.2007 | 22:02
Mit 35 Jahren Beitrag möchte ich mit 63 in Rente gehen. Lässt sich der Abschlag durch Sonderzahlungen vermeiden? Wer kann das rechnen und ist der Weg rentabel?
Deutsche Rentenversicherung
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