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Experten-Antwort

Rente mit 63

von Evelyn19.05.2016 | 13:49
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich bin 61 Jahre, seit 2006 geschieden, geb. am 11.04.1955 und seit 01.09.1971 bei der Knappschaft gemeldet. Dort habe ich 20 Jahre Beiträge geleistet. Meine Regelaltersrente würde am 01.02.2021 beginnen. Ich würde aber sehr gerne mit 63 in Rente gehen. Meine künftige Regelaltersrente beträgt zur Zeit 1.500 Euro ohne Anpassung+ mit Versorgungsausgleich. Von meinem Ex Ehemann erhalte ich auch noch einen Betrag, da er noch eine private Rente abgeschlossen hat. Das muß ich erst noch beantragen. Meine Frage ist: Wieviel Prozente Abzüge müßte ich hinnehmen?? Und wieviel Steuern gehen ungefähr noch ab von dem Betrag. Auch für die private Rente des Ex Gatten?? Ich möchte ja auch von der Rente leben können. Also, kann ich mir die Abzüge leidten?? Viele Grüße und Danke im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Evelyn,

es gibt verschiedene Möglichkeiten vorzeitig in eine Altersrente zu gehen. So können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte mit vollendetem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen, wenn Sie die sogenannte 35-jährige Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) erfüllen. Diese würden Sie dann allerdings mit einem Abschlag von 9,9 % erhalten. Wäre für Sie ein Grad der Behinderung von mindestens 50 v.H. vom Versorgungsamt festgestellt und die 35-jährige Wartezeit erfüllt, hätten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem Abschlag von 10,8% bereits mit 60 Jahren und 9 Monaten in Anspruch nehmen können. Ohne Abschlag wäre diese Altersrente für Sie mit 63 Jahren und 9 Monaten eine mögliche Alternative.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Minderung einer Altersrente infolge vorzeitiger Inanspruchnahme durch Zahlung entsprechender Beiträge ganz oder teilweise auszugleichen.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte könnten Sie bei Erfüllung der 45-jährigen Wartezeit ab 63 Jahren und 6 Monaten ohne Abschlag in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.html

Zu den besonderen Leistungen in der knappschaftlichen Rentenversicherung finden Sie Informationen in der Broschüre „Bergleute und ihre Rente: So sind Sie gesichert“

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/bergleute_und_ihre_rente.html

Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch in Ihrer nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle zu klären.

LINK zur Beratungsstellen-Suche: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Sind Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert, werden in der Regel von Ihrer Rente auch noch Ihre Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Diese liegen derzeit zwischen minimal 9,65 % und rund 11 %. Die genaue Höhe der Abzüge hängt davon, ab ob Sie mindesten ein Kind erzogen haben und ob ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzlichen Krankenkasse.

Zur Frage nach der Besteuerung Ihrer Rente bzw. Ihrer übrigen Alterseinkünfte kann Ihnen hier keine detaillierte Information gegeben werden. Zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, eine Steuerberaterin/einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Ggf. ist eine Auskunft dort kostenpflichtig.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/versicherte_und_rentner_info_zum_steuerrecht.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

???am 19.05.2016 | 14:23
Das Problem, das ich sehe, ist, dass Sie vor dem 01.02.21 wohl keinen Altersrentenanspruch haben werden. Machen Sie deshalb bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV einen Termin und lassen Sie sich zu Ihren Fragen beraten. Sollte die nächstgelegene A+B-Stelle zu weit weg sein, rufen sie in Ihrer Gemeinde an, ob dort nicht ein Mitarbeiter der DRV Sprechtage abhält.
Bartlam 19.05.2016 | 14:29
Hallo, es besteht frühestens ab dem 01.05.2018 ein Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt sind mit einem Abschlag von 9,9 %. Ob diese bei Ihnen erfüllt sind (evtl. Kinder, mit Versorgungsausgleich) ist Ihrem Beitrag nicht zu entnehmen. Alternativ wäre bei erfüllter Wartezeit von 45 Jahren wäre die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 01.11.2018 möglich. Vielleicht einfach mal eine Rentenauskunft beim Rentenversicherungsträger anfordern um zu sehen wie viele Wartezeitmonate vorhanden sind. Zur Besteuerung müssen Sie beim Finanzamt nachfragen. Auch über die private Rente müssen Sie beim Anbieter nachfragen.
senf-dazuam 19.05.2016 | 14:40
Hallo Evelyn! Unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Rent… können Sie sich weitere Infos abholen. Wenn Sie außer den 20 Jahren noch weitere 15 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten aufweisen können, ist ein Rentenbeginn zum 1.5.2018 mit 9,9 % Abschlag. Wenn Sie "unter Tage" gearbeitet haben (wegen Knappschaft ...) ist ggf. schon seit einem Jahr die Rente möglich. Sie sollten eigentlich bereits eine Rentenauskunft erhalten haben, in der die möglichen Renten aufgelistet sind. Grundsätzlich: Naben dem Abschlag bei vorzeitigem Bezug der Altersrente sind noch Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung zu berücksichtigen. Zur Steuer ist zu sagen, dass bei einem Rentenbeginn ein Freibetrag berechnet wird (in 2018 sind 76% der Rente zu versteuern). Dieser Freibetrag bleibt dann erhalten. Die tatsächliche Besteuerung hängt von der Höhe der Rente und ggf. vorhandenen weiteren Einkommen ab. Einen Anhaltspunkt für die mögliche Situation in 2018 können Sie hier bekommen: http://n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html
=//=am 20.05.2016 | 09:31
Wie wäre es denn, wenn Sie eine Rentenauskunft, die Sie ja sicher schon mindestens 1 x bekommen haben, GANZ lesen? Dort steht doch eigentlich alles bzgl. der Altersrenten drin.
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