Hallo Thomas,
nein, bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte haben Sie keine Abschläge zu befürchten.
Mit Abschlägen müssen Sie nur bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte oder der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und bei Renten wegen Erwerbsminderung rechnen. Dies würde also nur in Betracht kommen, wenn Sie einen Rentenbeginn vor dem 01.05.2022 wünschen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung