Der Gesetzgeber hat im Rahmen einer Gesetzesänderung für bestimmte Jahrgänge die besonderen Voraussetzungen geschaffen, dass der Bezug einer abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich ist.
Voraussetzung hierfür ist u. a. , dass die sogenannte Wartezeit von 45 Jahren sowie ein bestimmtes Lebensalter erreicht ist.
Es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung für den Versicherten, diese besondere gesetzliche Möglichkeit des früheren abschlagsfreien Anspruchs auf Altersrente in Anspruch zu nehmen.
Somit können Sie auch durch den Fortbestand ihres bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, ihre Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen. Dadurch können Sie die von ihnen gewünschten rentensteigernden Beitragszahlungen weiterhin erbringen.
Die Leistungen durch die Agentur für Arbeit in Form von Arbeitslosengeld unterliegen auch entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, so dass es nicht ohne Weiteres möglich ist, abschlagsfreie Rentenansprüche gegenüber der Rentenversicherung zu Lasten des Arbeitsförderungsgesetz nicht in Anspruch zu nehmen.
Wie jedoch bereits in der Antwort von "KSC" ausgeführt, handelt es sich bei ihrer Anfrage um keinen Sachverhalt, der die gesetzliche Rentenversicherung betrifft.
Wir empfehlen ihnen daher ebenfalls, sich wegen den Anspruchsvoraussetzungen von Arbeitslosengeld direkt mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.
Sie erhalten von dort sicherlich kompetente Antworten bezüglich der Grenzen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten.
Der Bezug von Arbeitslosengeld I erhöht ihre Rente. Sie sollten aber dabei beachten, dass sie dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen müssen.
Hallo an alle, die mir geantwortet haben. Ich kann wie gesagt, mit 63+4 in Rente gehen, ohne Abschlag. Das wäre am 01.01.2018. Länger arbeiteten gehen schaffe ich auf keinen Fall.
Es geht mir nur um die Erhöhung der Rente durch Arbeitslosigkeit. Ich war noch nie im Leben arbeitslos.
Ich werde mich also mal beim Arbeitsamt erkundigen, oder wie das jetzt heißt.
Danke an alle.
LG Ferdinand
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