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Experten-Antwort

Rente mit 63+4

von Ferdinand08.05.2016 | 09:57
1817 Ansichten
9 Antworten
Hallo, ich habe Anspruch auf die Rente mit 63+4 (Jahrgang 1954). Die 45 Jahre sind erfüllt. Frage: Könnte ich anstatt in Rente zu gehen, mich arbeitslos melden und dann bis zum 65. Lebensjahr Alg. beziehen? Der Hintergrund ist der, dass das Abeitsamt für mich noch Beiträge einzahlt, die meine Rente erhöhen würden. Hat jemand Erfahrung damit? Danke im Voraus.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 08.05.2016 | 19:37

Der Gesetzgeber hat im Rahmen einer Gesetzesänderung für bestimmte Jahrgänge die besonderen Voraussetzungen geschaffen, dass der Bezug einer abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich ist.

Voraussetzung hierfür ist u. a. , dass die sogenannte Wartezeit von 45 Jahren sowie ein bestimmtes Lebensalter erreicht ist.

Es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung für den Versicherten, diese besondere gesetzliche Möglichkeit des früheren abschlagsfreien Anspruchs auf Altersrente in Anspruch zu nehmen.

Somit können Sie auch durch den Fortbestand ihres bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, ihre Altersrente für besonders langjährig Versicherte erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen. Dadurch können Sie die von ihnen gewünschten rentensteigernden Beitragszahlungen weiterhin erbringen.

Die Leistungen durch die Agentur für Arbeit in Form von Arbeitslosengeld unterliegen auch entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, so dass es nicht ohne Weiteres möglich ist, abschlagsfreie Rentenansprüche gegenüber der Rentenversicherung zu Lasten des Arbeitsförderungsgesetz nicht in Anspruch zu nehmen.

Wie jedoch bereits in der Antwort von "KSC" ausgeführt, handelt es sich bei ihrer Anfrage um keinen Sachverhalt, der die gesetzliche Rentenversicherung betrifft.

Wir empfehlen ihnen daher ebenfalls, sich wegen den Anspruchsvoraussetzungen von Arbeitslosengeld direkt mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.

Sie erhalten von dort sicherlich kompetente Antworten bezüglich der Grenzen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten.

Experten-Antwortam 10.05.2016 | 09:22

Der Bezug von Arbeitslosengeld I erhöht ihre Rente. Sie sollten aber dabei beachten, dass sie dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen müssen.

7 Antworten

KSCam 08.05.2016 | 11:24
Auch einen 62 oder 63 Jährigen kann das Schicksal der Arbeitslosigkeit treffen und dann bekommt er ALG - maximal 2 Jahre lang bis zur Regelaltersgrenze. Wie ddie Agentur für Arbeit mit diesem "Arbeitslosen" umgeht müssen Sie dort erfragen. Zunächst müssen Sie mit einer Sperrzeit rechnen, falls Sie grundlos kündigen. Ob das Arbeitsamt Sie dann in Ruhe lässt, ob Sie monatlich eine gewisse Zahl von Bewerbungen nachweisen müssen, ob Sie in "Kurse gesteckt" werden oder ob man Sie in Ruhe arbeitslos sein lässt, klären Sie bitte nicht mit der DRV hier im Forum sondern mit den "Agenten". Wäre ich in so einem Fall Mitarbeiter des Arbeitsamt ( und hätte etwas Luft beim arbeiten) würde es mir Spaß machen die Arbeitsbereitschaft eines solchen Arbeitslosen zu hinterfragen und den mit einigen Maßnahmen auf Trapp halten.......aber das ist wie gesagt nicht Thema dieses Forums.
W*lfgangam 08.05.2016 | 18:33
Hallo Ferdinand, wie sieht es mit der Alternative aus: Weiterbeschäftigung. Das mtl. Einkommen ist höher und der Rentenzuwachs ebenfalls. Natürlich können Sie sich alo melden, dafür haben Sie ja auch Alo-Beiträge gezahlt und max. 2 Jahre Anspruch auf Leistungen. Über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitsloser informiert Sie dieses Merkblatt: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/document… Gruß w.
Namenlosam 08.05.2016 | 18:22
Aber Achtung bei der Sperrzeit. Üblicherweise tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein. Allerdings ist auch § 148 (1) Nr. 4 SGB III zu beachten. Dieser besagt, dass sich der Anspruch bei Sperrzeit wegen Kündigung um mindestens 1/4 des Gesamtanspruchs mindern muss. Bedeutet: Bei 2 Jahren Anspruch (720 Tage) sind das 180 Tage ohne Alg. Konkret (Tage nicht ganz genau ausgerechnet): arbeitslos ab___01.07.2016 Sperrzeit vom _01.07.16-22.09.2016 (12 Wochen bzw. 84 Tage) Alg vom _____23.09.2016-15.03.2018 Kein Alg ab___16.03.2018 (Kürzung um die restlichen 96 Tage). Also ist die Zeit bis zu 63 + 4 zu überbrücken. Ab 16.03.2018 gäbe es aber vermutlich nur die Rente mit Abzügen, da die Arbeitslosigkeit nicht zählt. Kann evtl. aber durch Minijob ausgeglichen werden. Da hab ich aber keine Ahnung!! Helfen können wichtige Gründe für eine Kündigung (bspw. gesundheitlich). Falls gesundheitliche Probleme vorliegen, AA fragen, ob sie reichen.
Herz1952am 09.05.2016 | 16:20
Hallo Ferdinand, das mit den gesundheitsbedingten Gründen müsste eigentlich gehen (keine Sperrzeit). Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre vertragliche Arbeit nicht erfüllen können, kann sowohl der AG als auch der Arbeitnehmer kündigen. Ich habe allerdings auch gelesen, dass Sie das Arbeitsamt auch dazu zwingen kann, einen EM-Antrag zu stellen oder - wie bei Ihnen - Sie auffordern doch die Altersrente zu beantragen. Bei letzterem bin ich mir allerdings nicht sicher. Aber, man weis ja nicht wie sich die "Rentenerhöhungen" in Zukunft entwickeln, da kann jeder Euro zählen. Eigentlich kann ich mich dem Beitrag von W*lfgang anschließen. Andererseits, Geld ist nicht alles. Sie könnten auch die Rente sobald als möglich in Anspruch nehmen. Leider erfahre ich immer wieder, wie kurz das Leben als Rentner sein kann.
Herz1952am 09.05.2016 | 16:25
Hier noch ein Link. Die Zwangsverrentung betrifft eigentlich nur bei Hartz 4 zu http://www.theonussbaum.de/seiten/regel/zwangsverrentung.htm…
Ferdinandam 09.05.2016 | 18:34
Hallo an alle, die mir geantwortet haben. Ich kann wie gesagt, mit 63+4 in Rente gehen, ohne Abschlag. Das wäre am 01.01.2018. Länger arbeiteten gehen schaffe ich auf keinen Fall. Es geht mir nur um die Erhöhung der Rente durch Arbeitslosigkeit. Ich war noch nie im Leben arbeitslos. Ich werde mich also mal beim Arbeitsamt erkundigen, oder wie das jetzt heißt. Danke an alle. LG Ferdinand
W*lfgangam 09.05.2016 | 19:49
Ferdinand schrieb

Hallo an alle, die mir geantwortet haben. Ich kann wie gesagt, mit 63+4 in Rente gehen, ohne Abschlag. Das wäre am 01.01.2018. Länger arbeiteten gehen schaffe ich auf keinen Fall.

Es geht mir nur um die Erhöhung der Rente durch Arbeitslosigkeit. Ich war noch nie im Leben arbeitslos.

Ich werde mich also mal beim Arbeitsamt erkundigen, oder wie das jetzt heißt.

Danke an alle.

LG Ferdinand

Hallo Ferdinand, das AA kann Sie natürlich auch gleich amtsärztlich untersuchen lassen/ggf. eine berufliche Reha empfehlen, wenn Sie da zu viel Rumjammern - also gesundheitlich Probleme nicht zu offensiv mitteilen. Ihr Rest-Leistungsvermögen muss noch in den Arbeitsmarkt vermittelbar sein, also 3 und mehr Std. Und 'wegen Rente' arbeitslos, da denken Sie vor dem Sachbearbeiter AA nicht mal dran ...den Begriff haben Sie da noch nie gehört ;-) bzw. ist Ihr Ziel, möglichst bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Versuchen Sie es einfach! Gruß w.
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