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rente mit 63

von marko05.03.2008 | 08:45
1133 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, Ich bin Kroate und lebe in Kroatien. Hab ich anspruch auf rente mit 63,wenn ich 30,5 jahre beitraege in Deutschland geleistet habe. 2 jahre und 8 monate habe ich in die Kroatische renten kasse eingezahlt. Ich bin Vater von zwei Kindern, die in Deutschland geboren sind. Wird das angerehnet ? Meinen letzten beitrag habe ich in deutschland vor 8 jahren gezahlt.Muss ich noch beitraege leisten? Wann kann ich einen renten antrag stellen? danke

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um eine Altersrente mit 63 Jahren in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten. Ich bin leider kein ausgewiesener Experte, was das deutsch-kroatische Sozialversicherungsabkommen betrifft. Normalerweise müssten aber aufgrund dieses Abkommens Ihre deutschen und kroatischen Versicherungszeiten für die Prüfung des Rentenanspruchs zusammengerechnet werden.

Kindererziehungszeiten bei Erziehung in Deutschland können beim Vater nur angerechnet werden, wenn bereits bei Beginn der Erziehung die Mutter der Kinder mit Ihnen zusammen eine gemeinsame Erklärung abgegeben hat, dass diese Zeiten nicht ihr, sondern Ihnen angerechnet werden sollen. Wenn Sie als Vater und nicht die Mutter die überwiegende Erziehungsleistung erbracht haben, so kann eine Anrechnung beim Vater unter Umständen auch erfolgen. Dies wäre z.B. der Fall, wenn die Mutter während der Kindererziehung in Vollzeit berufstätig war und Sie als Vater sich zuhause um die Erziehung gekümmert haben.

Sie sollten eine Klärung Ihres Versicherungskontos unter Berücksichtigung der kroatischen Versicherungszeiten beantragen. Dies machen Sie am besten über Ihren zuständigen kroatischen Rentenversicherungsträger. Über diesen Träger ist auch der deutsche Rentenantrag zu stellen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Michaela hat recht. Allerdings kann dies ggfs. nur individuell geprüft werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Hinterbliebenenrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

1 Antworten

Michaelaam 05.03.2008 | 14:42
Lassen Sie bitte auch über die Rentenversicherung klären, ob Sie durch Zahlung freiwilliger Beiträge die 35jährige Wartezeit erfüllen können. Die Zahlung freiwilliger Beiträge für das Jahr 2007 muß bis 31.03.08 wirksam beantragt sein.
Deutsche Rentenversicherung
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