Um eine Altersrente mit 63 Jahren in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten. Ich bin leider kein ausgewiesener Experte, was das deutsch-kroatische Sozialversicherungsabkommen betrifft. Normalerweise müssten aber aufgrund dieses Abkommens Ihre deutschen und kroatischen Versicherungszeiten für die Prüfung des Rentenanspruchs zusammengerechnet werden.
Kindererziehungszeiten bei Erziehung in Deutschland können beim Vater nur angerechnet werden, wenn bereits bei Beginn der Erziehung die Mutter der Kinder mit Ihnen zusammen eine gemeinsame Erklärung abgegeben hat, dass diese Zeiten nicht ihr, sondern Ihnen angerechnet werden sollen. Wenn Sie als Vater und nicht die Mutter die überwiegende Erziehungsleistung erbracht haben, so kann eine Anrechnung beim Vater unter Umständen auch erfolgen. Dies wäre z.B. der Fall, wenn die Mutter während der Kindererziehung in Vollzeit berufstätig war und Sie als Vater sich zuhause um die Erziehung gekümmert haben.
Sie sollten eine Klärung Ihres Versicherungskontos unter Berücksichtigung der kroatischen Versicherungszeiten beantragen. Dies machen Sie am besten über Ihren zuständigen kroatischen Rentenversicherungsträger. Über diesen Träger ist auch der deutsche Rentenantrag zu stellen.