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Experten-Antwort

Rente mit 63

von harald kröhn16.02.2015 | 14:29
1212 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich bin 59 Jahre und habe in 2 Jahren meine 45 Beitragsjahre geleistet. Ich möchte gerne 2 Jahre früher aus der Arbeitswelt verabschieden, also mit 61,8 Jahren. Kann ich die letzten beiden Jahre überbrücken, evtl. mit freiwilligen Beiträgen, um dann mit 63,8 Jahren die Rente ohne Abschläge zu erhalten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.02.2015 | 14:41

Wenn die 45-jährige Wartezeit erfüllt ist, ist eine freiwillige Beitragszahlung für die Inanspruchnahme der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht notwendig.

Inwieweit freiwillige Beiträge in Ihrem Fall aus anderen Gründen sinnvoll sein könnten, sollte in einem Beratungsgespräch bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden.

4 Antworten

Kai-Uweam 16.02.2015 | 14:35
Wenn Sie die 45 Beitragsjahre voll haben, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf ungeminderte Altersrente. Die 2 Jahre mit freiwilligen Beiträgen dienen hier nur der Erhöhung der Rente als solche. Lassen Sie sich ruhig vor Ort ausrechnen, ob sich diese Beitragszahlung lohnt. Zwingend erforderlich ist sie nicht.
Karl N.am 16.02.2015 | 19:21
Nur die 45 Beitragsjahre sind wichtig, die letzten 2 Jahre Krank bezw. Arbeitslos melden. Sie haben doch lange genug eingezahlt, andere arbeiten nie und leben auch.
W*lfgangam 16.02.2015 | 20:25
Hallo harald kröhn, 2 Jahre freiwillige Beiträge sind auch aus meiner Sicht 'Geld zum Fenster raus' - Gründe dafür haben die anderen Beiträge genannt. ABER, wie sieht es in der Zwischenzeit mit der Kranken-/Pflegeversicherung (KV/PV) aus? Günstigenfalls rutschen Sie in die kostenfrei Famlienversicherung - wenns teuer kommt, in die freiwillige KV/PV ...oder zahlen alternativ Ihre private KV/PV weiter. Gruß w.
FreiwilligerZahleram 17.02.2015 | 10:49
Guten Tag Herr Kröhn, freiwillige Beiträge über die 45 Beitragsjahre zu zahlen, kann nicht verkehrt sein, wer es sich leisten kann. Wer hätte vpor einem Jahr gedacht, dass diese feiwilligen Beitragszeiten bei der Rente mit 63 zählen. In der heutigen Rentengesetzgebung, kann es durchaus Politikern einfallen, dass ab nächstes Jahr anstatt 45 jahre, 46 oder 47 verlangt werden!
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