Hallo Karl Jordan,
wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist, ist der früheste Beginn einer abschlagsfreien Rente nur durch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich (Vollendung von 63 Jahren und 10 Monaten).
In diesem Fall wäre der Beginn einer abschlagsfreien Altersrente für schwerbehinderte Menschen sogar erst einen Monat später möglich.
Ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr würde Ihnen somit nur die Möglichkeit eines früheren Rentenbezuges mit Abschlägen ermöglichen.