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Experten-Antwort

Rente mit 63

von Karl Jordan25.01.2015 | 18:06
1169 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich bin 57 geb. immer ab 15 J. gearbeitet. Habe 40% Behinderung, wollte versuchen auf 50 % zu kommen. Aber bringt das mir jetzt noch was betr. Rente mit 63J. Als Schwerbeh. muß ich bis 63 u 11mon. arbeiten. Als nicht Schwerbeh. bis 63 u 10 mon. Was bringt das noch für einen Vorteil für Schwerbeh. beim Thema Rente, oder liege ich falsch. Danke für Meinungen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl Jordan,

wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist, ist der früheste Beginn einer abschlagsfreien Rente nur durch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich (Vollendung von 63 Jahren und 10 Monaten).

In diesem Fall wäre der Beginn einer abschlagsfreien Altersrente für schwerbehinderte Menschen sogar erst einen Monat später möglich.

Ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr würde Ihnen somit nur die Möglichkeit eines früheren Rentenbezuges mit Abschlägen ermöglichen.

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3 Antworten

Schadeam 25.01.2015 | 18:16
Für die abschlagsfreie Rente bringt Ihnen der SB Ausweis nichts, wenn Sie 45 Jahre haben. Allerdings haben Sie mit 60+11 die Möglichkeit in Rente zu gehen, was der Nichtschwerbehinderte nicht hat. Ein riesiger Vorteil!
Karl Jordanam 25.01.2015 | 18:36
Oh Herr Schade in welcher Welt leben Sie. Riesigen Vorteil?, welcher Arbeiter mit Durchschniittsverdienst kann sich diesen hohen Abschlag leisten. Dann verdienen viele Schwerbeh. auch noch sehr wenig, und auch noch diesen hohen Abschlag. Viele haben von den Sorgen unten keine Ahnung.
Schadeam 25.01.2015 | 19:36
Natürlich wäre es für die Schwerbehinderten toller gewesen, wenn die bei 45 Jahren schon mit 60 abschlagsfrei gehen könnten. So weit ging das Wahlgeschenkumsetzungsgesetz nun auch nicht. PS: und nicht jeder Schwerbehinderte verdient wenig und nicht jeder arbeitet schwer körperlich - aber Hauptsache es wird geschumpfen......ja es ist ein enormer Vorteil wenn man mit 60+11 jederzeit aufhören könnte zu arbeiten - das können Nichtschwerbehinderte nicht - die haben zu diesem Zeitpunkt noch 25 Monate vorsich und dann immer noch ca. 10% Abschlag.....(sofern 45 Jahre nicht vorliegen)
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