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Experten-Antwort

Rente mit 63

von Sabine 6615.06.2020 | 21:03
81 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe bei der Durchsicht meiner Unterlagen festgestellt, daß ich die 35 Beitragsjahre erst mit 63 Jahren und 7 Monaten erreicht habe. Nun meine Frage dazu: kann ich die Rente für langjährig Versicherte dann bekommen oder darf ich erst mit 67 in Rente ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.06.2020 | 09:51

Hallo User Sabine 66,

wir schließen uns den Ratschlägen der User an. Bitte kontrollieren Sie Ihren Versicherungsverlauf. Sollten Sie keinen Versicherungsverlauf haben, der ggfs. im Jahr 2019 erstellt wurde, können Sie jederzeit einen Versicherungsverlauf online über die Homepage Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers, über das Kontaktformular, anfordern.

Auch wenn Sie wirklich erst mit 63 und 7 Monaten die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, können Sie ab diesem Zeitpunkt Ihre Altersrente, mit Abschlägen, in Anspruch nehmen.

4 Antworten

Siehe hieram 15.06.2020 | 21:31
Hallo Sabine 66, Sie dürfen dann schon gehen, müssen nicht bis 67 warten. Außer, es ändert sich noch mal etwas an den Fristen in den nächsten Jahren (falls Sie also noch nicht schon "nah dran" sind, könnte das passieren - Sie haben Ihr Alter 'verheimlicht' :-) ) Vielleicht sollten Sie aber doch noch mal jemanden auf Ihre Unterlagen drauf schauen lassen, ob wirklich alle zu berücksichtigenden Zeiten auch bei den Monaten erfasst sind. Vielleicht schlummert da ja noch irgendwo eine Ausbildungszeit oder ein bisher noch nicht bekanntes Kind... Wenn Sie nicht auf einen Beratungstermin warten möchten (ist zwar teilweise schon wieder auch persönlich möglich aber vermutlich überlaufen), können Sie sich auch online eine aktuelle RentenAUSKUNFT anfordern, wenn Sie nicht schon gerade erst kürzlich eine Kontoklärung gemacht haben und die vollständig war. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
W°lfgangam 15.06.2020 | 22:01
Hallo Sabine 66, sobald Sie das Mindestalter für die 'Altersrente für langjährig Versicherte' (63 oder auch 63+, bei bis dahin noch fehlender Wartezeit) UND die Mindestversicherungszeit (35 Jahre) *) UND die Hinzuverdienstgrenze einhalten, können Sie auch jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt diese Altersrente erhalten. *) BEITRAGSJAHRE allein sind nicht erforderlich, hier geht es allgemein um 'Versicherungsjahre' <- speziell dazu zählen auch reine schulische Ausbildungszeiten wie insbesondere bei Frauen auch die Erziehungszeiten von Kindern bis zum 10. Lbj. Aus der Praxis: "ich habe doch keine 35/45 Jahre voll" ...Rentenauskunft (Abschnitt I + H) nachlesen, da sind einige doch plötzlich überrascht, wie viele Versicherungszeiten jeweils bereits vorhanden/erreicht sind ...oder sich das in der nächsten Beratungsstelle erläutern/vorlesen lassen: - *ach, doch schon 35 Jahre voll, die 45 auch noch rechtzeitig erreichbar – in D scheint lesen und verstehen für die kommende Oma/Opa-Generation der schon ‚Mit/End-Fünfziger‘ schon nicht wichtig zu sein (kann zwar Smartphone, aber die 'richtigen' Infos nicht verstehen/ *Whats-App läuft/*huhu Enkel-Livestream ;-)), die seitens der DRV zugeschickte Rentenauskunft für ein paar Zeiteinheiten im Detail zu sichten ...aber, 'Mallorca-Urlaub bei Corona = Check/gebucht, das geht ;-) Kurz: beschränken/sichten Sie einfach die IHNEN von der DRV zugesandten Information und fragen Sie im Zweifelsfall einfach vor ORT nach. Gruß w.
Sabine 66am 15.06.2020 | 22:01
Ich bedanke mich für die Antwort, hilft mir sehr viel bei meiner persönlichen Planung.
Witz-Experten!am 16.06.2020 | 10:48
Zitat von W°lfgang anzeigen
W°lfgang schrieb

Hallo Sabine 66,

sobald Sie das Mindestalter für die 'Altersrente für langjährig Versicherte' (63 oder auch 63+, bei bis dahin noch fehlender Wartezeit) UND die Mindestversicherungszeit (35 Jahre) *) UND die Hinzuverdienstgrenze einhalten, können Sie auch jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt diese Altersrente erhalten.

*) BEITRAGSJAHRE allein sind nicht erforderlich, hier geht es allgemein um 'Versicherungsjahre' <- speziell dazu zählen auch reine schulische Ausbildungszeiten wie insbesondere bei Frauen auch die Erziehungszeiten von Kindern bis zum 10. Lbj.

Aus der Praxis: "ich habe doch keine 35/45 Jahre voll" ...Rentenauskunft (Abschnitt I + H) nachlesen, da sind einige doch plötzlich überrascht, wie viele Versicherungszeiten jeweils bereits vorhanden/erreicht sind ...oder sich das in der nächsten Beratungsstelle erläutern/vorlesen lassen: - *ach, doch schon 35 Jahre voll, die 45 auch noch rechtzeitig erreichbar – in D scheint lesen und verstehen für die kommende Oma/Opa-Generation der schon ‚Mit/End-Fünfziger‘ schon nicht wichtig zu sein (kann zwar Smartphone, aber die 'richtigen' Infos nicht verstehen/ *Whats-App läuft/*huhu Enkel-Livestream ;-)), die seitens der DRV zugeschickte Rentenauskunft für ein paar Zeiteinheiten im Detail zu sichten ...aber, 'Mallorca-Urlaub bei Corona = Check/gebucht, das geht ;-)

Kurz: beschränken/sichten Sie einfach die IHNEN von der DRV zugesandten Information und fragen Sie im Zweifelsfall einfach vor ORT nach.

Gruß

w.

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