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Experten-Antwort

Rente mit 63

von Karl5116.07.2014 | 11:13
940 Ansichten
3 Antworten

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In dem neuen Gesetz zur Rente mit 63 heißt es: Zeiten des Bezugs von AGL1 sollen in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur berücksichtigt werden wenn sie Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers sind. Gilt das auch bei Schließung,Verlagerung einer Abteilung, eines ganzen Standortes?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit der Schließung "des Betriebes" ist der Betrieb gemeint, der die Arbeitgeberfunktion bisher innehatte.

Bei Konzernen sind dies die rechtlich selbst. geführten Tochterunternehmen. Keinesfalls sind dies nur einzelne Filialen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Verlagerung von Betriebsstätten ist noch nicht ausdiskutiert. Verlagerung innerhalb D dürfte sicherlich keine Schließung sein. / Schließung in D und Neueröffnung in CZ sieht möglicherweise nach Schließung aus.

Im Gesetz steht "vollständige Geschäftsaufgabe" - ob eine Verlagerung ins Auslang eine vollst. Geschäftsausgabe in D darstellt scheint noch nicht entgültig geklärt. Wenn es mit der Rt noch nicht so eilig ist bietet sich eine erneute Anfrage im 4. Quartal 2014 an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Karl51am 17.07.2014 | 11:22
Heißt das >> Betriebsstätte nur verlagert = gelost?
Deutsche Rentenversicherung
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