Mit der Schließung "des Betriebes" ist der Betrieb gemeint, der die Arbeitgeberfunktion bisher innehatte.
Bei Konzernen sind dies die rechtlich selbst. geführten Tochterunternehmen. Keinesfalls sind dies nur einzelne Filialen.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Mit der Schließung "des Betriebes" ist der Betrieb gemeint, der die Arbeitgeberfunktion bisher innehatte.
Bei Konzernen sind dies die rechtlich selbst. geführten Tochterunternehmen. Keinesfalls sind dies nur einzelne Filialen.
Die Verlagerung von Betriebsstätten ist noch nicht ausdiskutiert. Verlagerung innerhalb D dürfte sicherlich keine Schließung sein. / Schließung in D und Neueröffnung in CZ sieht möglicherweise nach Schließung aus.
Im Gesetz steht "vollständige Geschäftsaufgabe" - ob eine Verlagerung ins Auslang eine vollst. Geschäftsausgabe in D darstellt scheint noch nicht entgültig geklärt. Wenn es mit der Rt noch nicht so eilig ist bietet sich eine erneute Anfrage im 4. Quartal 2014 an.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.