Hallo melitta ,
sofern Sie eine Rentenauskunft haben, die eine Hochrechnung bis zum vollendeten 65. Lebensjahr ausweist, haben Sie richtig gerechnet. Bei einem Durchschnittsentgelt, das einen Entgeltpunkt pro Jahr erzielt, müssen Sie bei einem Rentenbeginn mit 63 somit zwei Entgeltpunkte von der ausgewiesenen Endsumme abziehen. Danach erfolgt die Kürzung um 7,2 %. Dies ergibt die Bruttorente.
Hiervon müssen dann bei Vorliegen von Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung (abhängig von der Elterneigenschaft) die entsprechenden Beitragsanteile in Abzug gebracht werden.