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Zur Experten-Antwort springenHallo Herr/Frau Müller,
da hat es sicherlich ein Missverständnis gegeben. Der 01.11.2014 wäre der reguläre Beginn der abschlagfreien Regelaltersrente für Jahrgang 1949 und dafür würde es ausreichen, 3 Monate vorher den Antrag zu stellen.
Aber natürlich kann auch jemand, der kurz vor der Regelaltersgrenze steht, die neue Regelung der abschlagfreien Rente nach 45 Jahren (sofern sie denn, wie vorgesehen in Kraft tritt) in Anspruch nehmen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und das Arbeitsverhältnis zum 30.06. endet (oder die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden), dann ist der Rentenbeginn 01.07. möglich und sollte auch so beantragt werden.
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