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Experten-Antwort

Rente mit 63, ab wann wird gezahlt?

von Müller06.06.2014 | 08:48
941 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, wir haben in unserer Firma einen Mitarbeiter, geb. am 18.7.1949. Er hat 47 Baitragsjahre, wollte zum 1.7. in Rente gehen und hat dies bei einer Rentenberatungsstelle am 5.6. beantragt. Dort wurde ihm gesagt, er müsste den Antrag 3 Monate vor Rentenbeginn stellen, da die Bearbeituntgszeit 3 Monate beträgt. Daher wäre ein Rentenbeginn erst zum 1.11. möglich. Aber er konnte den Antrag ja gar nicht früher stellen, da das Gesetz erst jetzt verabschiedet wurde. Er hat mir auch das Formular gezeigt, auf dem der 1.11. angegeben ist. Stimmt das? Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass er bereits am 1.7. gehen kann?? Ab wann würde das Geld fließen wenn er zum 1.7. in Rente geht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.06.2014 | 09:54

Hallo Herr/Frau Müller,

da hat es sicherlich ein Missverständnis gegeben. Der 01.11.2014 wäre der reguläre Beginn der abschlagfreien Regelaltersrente für Jahrgang 1949 und dafür würde es ausreichen, 3 Monate vorher den Antrag zu stellen.

Aber natürlich kann auch jemand, der kurz vor der Regelaltersgrenze steht, die neue Regelung der abschlagfreien Rente nach 45 Jahren (sofern sie denn, wie vorgesehen in Kraft tritt) in Anspruch nehmen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und das Arbeitsverhältnis zum 30.06. endet (oder die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden), dann ist der Rentenbeginn 01.07. möglich und sollte auch so beantragt werden.

1 Antworten

Galgenhumoram 06.06.2014 | 09:14
Quatsch, wenn das Beschäftigungsverhältnis zum 30.06.2014 endet, ist der Antrag für einen Rentenbeginn 07.2014 rechtzeitig gestellt. Allerdings ist das Gesetz noch nicht endgültig durch. Dies ist erst nach Unterschrift des Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzbltt abschlossen. Wenn alles gut läuft sollte es im Juni erledigt sein. Bis jedoch die Renten gerechnet werden können, kann es bis in den Juli/August dauern. Der Richtwert von 3 Monaten zwischen Antrag und Rentenbeginn ergibt sich aus der Erfahrung hinsichtlich der noch im Rentenverfahren anstehenden Ermittlungen (Gesonderte Meldung, Krankenversicherung usw.). Es wurden auch im Vorfeld genung Anträge gestellt unter Hinweis auf die anstehende neue Rentenart. Insofern hätte auch hier der Antrag bereits im Vorfeld gestellt werden können. Ausgehend vom Rentenbescheid ergibt sich dann eine Nachzalung und der Start der laufenden Zahlung.
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