Hallo Momika Meise,
aus Sicht der Rentenversicherung ist es kein Problem, den Rentenbeginn um 4 Monate zu verschieben.
Wir können jedoch keine Stellung dazu nehmen, wie Sie den Zeitraum überbrücken könnten. Hinsichtlich einer Änderung des Altersteilzeitvertrages kann Ihnen nur Ihr Arbeitgeber Auskunft geben (oder eventuell Betriebsrat, Gewerkschaft etc.).