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Experten-Antwort

rente mit 63 arbeitslosen 2jahre nichtangerechnet

von Alois14.05.2014 | 10:26
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2 Antworten

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hallo im forum bin jahrgang 53 und habe bereits 47 jahre in rentenkasse eingezahlt hätte gerne die 2 jahre vor 63 genutzt unm früher aufzuhören da es gesundheitlich nichtso gut geht nun meine frage wenndiese 2jahre also umdie 45 vollzukriegen nicht zählen würden sie denn bei mir mit 47 jahren zählen oder ist es unabhängig wieviel beitragsjahre man hat danke

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alois,

soweit Sie 47 Jahre Beitragszeiten zurückgelegt haben und 1953 geboren sind, können Sie nach jetzigen Informationen nach Vollendung des 63. Lebensjahres und 2 Monaten die Altersrente abschlagsfrei beziehen. Unerheblich ist dabei, dass Sie evtl. noch 2 Jahre Arbeitslosengeld I beziehen. Es war in der Diskussion, die letzten Jahre bei den erforderlichen 45 Jahren nicht mitzuzählen, wenn Arbeitslosigkeit vorliegt. Da Sie bereits 47 Jahre zurückgelegt haben, sind Sie davon nicht betroffen.

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1 Antworten

Heiniam 14.05.2014 | 10:50
Hallo Alois, ich bin auch kein Experte habe aber Info. zu diesem Thema. Bin auch 53 geb. auch 47 Beitragsj., Schwerbeh. die mir bei diesem Gesetz ab 1.7. nichts bringt. Um keinen Abschlag zu bekommen, müssen wir bis 63 J. und 2 Monate arbeiten. Meine Bandscheiben Op. usw. Schmerzen bringen mir auch keine Rente ohne Abschlag. Versuchen mit Krank oder Arbeitslos den Abschlag vermeiden. Wer will als Schwerbeh. mit 60J. u 7 mon. bei 10,8% Abschlag in Rente, ich nicht.
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