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Zur Experten-Antwort springenHallo Renate,
die Beantwortung Ihrer Frage ist ohne weitere Informationen nicht möglich.
Ob Sie zum 01.07.2019 die Voraussetzungen für die anvisierte Rente erfüllen, kann nicht beantwortet werden. Ich denke aber, dass Sie sich diesbzgl. bereits informiert haben und dementsprechend eine Altersrente grds. möglich ist.
Weiterarbeit bis 12/2019 in Teilzeit:
- falls Sie eine vorgezogene (vor Regelaltersrente) Altersrente beziehen, dann führen weitere Beiträge -auch aus einem Teilzeitjob- zu weiteren Rentenjahren. Diese werden Ihnen nach Erreichen der Regelaltersgrenze gutgeschrieben (quasi eine kleine "Sonderrentensteigerung"). Im Falle des vorgezogenen Altersrentenbezuges sind jedoch Hinzuverdienstgrenzen (6300 Euro/Jahr) zu beachten. Je nach Umfang der Teilzeitbeschäftigung könnte "nur noch" eine Teilrente zu zahlen sein.
- sprachlich wichtig!!! Teilzeit und Altersrente (ggf Teilrente) ist möglich. Altersteilzeit und Altersrentenbezug ist nicht möglich.
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