Guten Morgen Stefan,
Sie sind Jahrgang 1965 , daher können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr mit Abschlägen und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 65. Lebensjahr ohne Abschläge und falls eine Schwerbehinderung, Grad der Minderung mindestens 50, vorliegt, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab dem 62. Lebensjahr mit Abschlägen beantragen. Ein Anspruch auf Regelaltersrente besteht abschlagsfrei mit Erreichen des 67.Lebensjahres.