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Rente mit 63 für Frauen

von mappel6525.03.2008 | 13:28
1157 Ansichten
8 Antworten

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Kann ich mit 63 in den vorzeitigen Ruhestand gehen ? weiblich, Deb. 28.09.1945

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für eine konkrete Auskunft in Ihrem Einzelfall reichen die Angaben leider nicht aus.

Sollten Sie aber 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben, können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres und bei Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Soweit der Antrag bis zum 31.12.2008 gestellt wird, beginnt die Altersrente am 1.10.2008. Dabei müßten Sie einen Abschlag von 7,2 % in Kauf nehmen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie ab 1.12.2009 die Altersrente beziehen und mit der Beitragsentrichtung erreichen, dass ab der Vollendung des 65. Lebensjahres die Rente abschlagsfrei gezahlt wird.

Diese Möglichkeit besteht nicht.

Ein Wechsel in eine andere Altersrente ist seit 1.8.2004 nicht mehr möglich.

Den Abschlag können Sie nur vermeiden, indem Sie die Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres nicht in Anspruch nehmen. Zu beachten ist hier aber, dass Sie dann auf 2 Jahre Rentenbezug verzichten würden.

6 Antworten

Schadeam 25.03.2008 | 14:36
schauen Sie bitte in Ihre letzte Rentenauskunft, ob die Bedingungen für die AR für Frauen, die AR für Arbeitslose oder die AR für langjährig Versicherte erfüllt sind. Sofern Sie keine Rentenauskunft haben, wäre ein Beratungsgespräch und die Klärung Ihrer Versicherungszeiten bei der nächsten Beratungsstelle der RV sinnvoll, dort können Sie alles rund um die Rente erfahren.
mappel65am 25.03.2008 | 20:55
Erst einmal schönen Dank für die schnellen Antworten. Die 35 Jahre sind nicht erfüll. Besteht trotzdem die Möglichkeit für eine Renze mit 63 ?
Wolfgang Amadeusam 25.03.2008 | 21:56
Schlichte Antwort: Nein. Ich habe wenig Hoffnung, aber es gäbe noch ein paar Rettungsanker: ("Schade" hat recht, alle Informationen kann man eigentlich Deiner letzten Rentenauskunft entnehmen) Hast Du mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge ab dem 40. Geburtstag ? (Altersrente für Frauen) Oder hast Du in den letzten 10 Jahren 8 Jahre gearbeitet ? (Dann könntest Du Dich ein Jahr arbeitslos melden und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erhalten). Oder fehlen zu den 35 Versicherungsjahre nur ein paar Monate ? (Dann könntest Du eventuell noch freiwillige Beiträge zahlen und die 35 Jahre voll machen) Oder hast Du in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre gearbeitet und bist nicht ganz gesund ? (Dann könntest Du es vielleicht mit der Rente wegen Erwerbsminderung versuchen). Wenn alles nicht hilfst, musst Du halt bis 65 warten. Dann brauchst Du nur 5 Jahre Beiträge. Im Zweifel wäre es vielleicht doch sinnvoll, eine persönliche Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen und sich dort von einem Experten beraten zu lassen.
mappel65am 26.03.2008 | 00:30
vielen Dank für die Info. Die "Rettungsanker" treffen alle nicht zu. D.h. bis 65 warten Ich habe mal was gehört von einer Regelung für Frauen bis Jahrgang 45 wo Frauen mit 63 in Rente gehen können und ab Jahrgang 45 Ist da was dran ?
Schadeam 26.03.2008 | 07:46
nein, da ist nichts dran. Gehen Sie doch einfach zur Rentenberatung, dort können Sie Ihre Fragen stellen und der Berater hat Einblick ins Versicherungskonto.
Giselaam 26.03.2008 | 09:45
Hallo, bis zum 30.11.09 läuft meine Ruhephase der Altersteilzeit. Danach enden die Zahlungen durch den Arbeitgeber und ich würde ab 01.12.09 Rente mit 63 Jahren mit 7,2 % Abschlag erhalten. Frage: Kann ich durch eigene Weiterzahlung meiner bisherigen Rentenbeiträge (einschließlich des Anteils des AG) bis zum 65. Lebensjahr die 7,2% Abschlag bei der weiteren Rentenzahlung vermeiden? Danke für Ihre Antwort.
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