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Experten-Antwort

Rente mit 63. in 6 Monaten die Gesamtsumme also 12 x 450.- €

von Bubi6425.06.2016 | 12:50
1101 Ansichten
4 Antworten

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Nebenverdienst bei Rente mit 63 nach über 45 Jahre Beitragszahlung. Darf ich per Monat 450.-€ dazuverdienen oder ist es möglich in 6 Monaten die Gesamtsumme also 12 x 450.- € plus 2 x 450.- € zu verdienen. Danke für die Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bubi64,

nein es ist nicht möglich, wie von Ihnen berechnet, in 6 Monaten die Gesamtsumme zu verdienen. Allerdings kann im Kalenderjahr zweimal bis zum doppelten der Hinzuverdienstgrenze hinzuverdient werden. Hierbei ist sind aber insbesondere die Einschränkungen, wie sie von asdfg unter 2.) aufgeführt sind zu beachten.

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3 Antworten

asdfgam 25.06.2016 | 13:37
1.) Die Prüfung zur Einhaltung der Hinzuverdienstgrenzen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgt kalendermonatlich und chronologisch. Ein "Vorverdienen" ist nicht möglich. 2.) Das Überschreitensrecht gilt (mit wenigen Ausnahmen) nicht für Monate, - in denen Rente und Hinzuverdeinst erstmalig zusammentreffen bzw. - bei denen im Vormonat kein Einkommen erzielt wurde. 3.) Bei selbständig Tätigen wird der Gewinn (laut Einkommensteuerbescheid) grundsätzlich pauschalisert ermittelt. D.h. wenn Sie - in den Monaten Jan bis Jun 5.400,- EUR Gewinn erzielen - die Tätigkeit aber tatsächlich von Jan bis Dez ausgeübt haben und - laut Einkommensteuerbescheid für das gesamte Kalenderjahr auch nur 5.400,- verdient haben geht die Rentenversicherung von einem pauschaliserten monatlichen Einkommen von 450,- aus. Bei Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit ist also ein "Vorverdienen" durchaus zulässig, ohne das es dadurch die Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden.
W*lfgangam 25.06.2016 | 15:33
Hallo Bubi64, wenn Sie nur 6 Monate Rente im laufenden Jahr haben, gilt natürlich die 450-EUR-Grenze für diese 6 Monate + 2x Überschreiten bis zum Doppelten/900 EUR. Nur/das Doppelte, grundsätzlich nicht im ersten der 6 Monate/da müssen es max. 450 EUR sein - es gibt aber für den ersten Monat auch Ausnahmen ...die erfragt man zwingend in der nächsten Beratungsstelle. Gruß w.
Bärliam 25.06.2016 | 16:01
Wenn bereits alles gesagt wurde, dann... wiederholt es der Wolfgang einfach noch mal.
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