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Zur Experten-Antwort springenHallo Emil,
wie Ihnen "VersAmt" bereits mitgeteilt hat, haben Sie die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung. Allerdings könnte sich Ihre Ehefrau auch bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dann würde ihr die Zeit der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit gutgeschrieben werden. Für die 35jährige Wartezeit zählen auch Anrechnungszeiten.
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