Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAuch wir können leider nicht absehen, ob, wann und in welcher Form die im Koalitionsvertrag verankerten rentenrechtlichen Regelungen in einem Gesetz umgesetzt werden.
An Spekulationen über ein "Was wäre wenn..." werden wir uns nicht beteiligen.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich zu gegebener Zeit von Ihrem Rentenversicherungsträger über Ihre Rentenansprüche beraten zu lassen.
Meine Behauptung, wir erleben heuer weiße Weihnachten, stimmt aber nur dann, wenn es tatsächlich geschneit hast, so einfach ist das. MfG.Sehr geehrtes Expertenteam, bin Jahrgang 1962 und habe voraussichtlich mit 61 Jahren die 45 Beitragsjahre erfüllt.Glauben sie wirklich,dass bis dahin noch Gesetze gelten,die VIELLEICHT 2014 erlassen werden? Sie sollten froh sein,wenn es bis dahin überhaupt noch eine Rente in der bisherigen Art gibt.
Glauben sie wirklich,dass bis dahin noch Gesetze gelten,die VIELLEICHT 2014 erlassen werden? Sie sollten froh sein,wenn es bis dahin überhaupt noch eine Rente in der bisherigen Art gibt.Meine Behauptung, wir erleben heuer weiße Weihnachten, stimmt aber nur dann, wenn es tatsächlich geschneit hast, so einfach ist das. MfG.
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