Hallo Herr Havel,
Sie können zum einen die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen zum 01.05.2020 (63. Lebensjahr) mit einem Abschlag von 10,5 %. Voraussetzung ist die Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren.
Erfüllen Sie die Wartezeit mit 45 Jahren, dann haben Sie auch die Möglichkeit die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zum 01.03.2021 mit 63 Jahren und 10 Monaten in Anspruch nehmen.
Hallo Jonny,
stimmt, kein Wechsel mehr möglich.
Theoretisch muss die AR für langjährig Versicherte 'rechtzeitig' wegfallen - durch zu hohen Hinzuverdienst im letzten Monat möglich. Anschließend kann wieder eine neue Altersrente gewählt werden. Aber so kompliziert wollen wir es doch nicht machen - der Rechenaufwand sprengt bereits den ersten Cray :-)
Gruß
w.
Vielen Dank für die Erläuterungen,
ATZ verlängern ist nicht möglich, da mein Antrag nur genehmigt wurde unter der Bedingung, dass er mit dem 63. endet...
Bleibt mir, mir für 10 Monate irgendeine versicherungsrechtliche Beschäftigung zu suchen, oder die Abschläge in Kauf zu nehmen.
Die nicht in Anspruch genommenen 2/3 der Entgeltpunkte können abschlagsfrei erst mit der Regelaltersrente ab DEZ 2022, d.h. ab Alter 65 + 11 hinzukommen.[/quote]...unglaublich Jonny, für diese überstimmende Wertung. Dafür erhalten Sie den 'Engel' - Vorsicht, ist laut und bunt, und nix für zarte Ohren *gg
Eher für die 'nachwachsende' Rentengeneration ...
https://www.youtube.com/watch?v=RYX1whpGh4k&list=RD6hJ-OQpFIig&index=7
- obwohl, die sind auch darüber längst hinaus ...*KopfuntenGeneration und PokemonGo – DieSpontanÜberfahrenEben/fehlende Beitragszahler leider ;-)
Gruß
w.
[/quote]
Mit diesen Ausführungen bin ich überfordert. Stimmt meine Aussage denn nun, dass ein Wechsel von 1/3 Rente mit Abschlag und dann Wechsel in AR für besonders langjährige mit weiteren 2/3 ohne Abschlag gar nicht möglich ist? Oder ist das doch trotz § 34 Abs. 4 möglich
Fragt völlig verwirrt
Jonny
Hallo Jonny,
stimmt, kein Wechsel mehr möglich.
Theoretisch muss die AR für langjährig Versicherte 'rechtzeitig' wegfallen - durch zu hohen Hinzuverdienst im letzten Monat möglich. Anschließend kann wieder eine neue Altersrente gewählt werden. Aber so kompliziert wollen wir es doch nicht machen - der Rechenaufwand sprengt bereits den ersten Cray :-)
Gruß
w.
Mit diesen Ausführungen bin ich überfordert. Stimmt meine Aussage denn nun, dass ein Wechsel von 1/3 Rente mit Abschlag und dann Wechsel in AR für besonders langjährige mit weiteren 2/3 ohne Abschlag gar nicht möglich ist? Oder ist das doch trotz § 34 Abs. 4 möglich Fragt völlig verwirrt JonnyDie nicht in Anspruch genommenen 2/3 der Entgeltpunkte können abschlagsfrei erst mit der Regelaltersrente ab DEZ 2022, d.h. ab Alter 65 + 11 hinzukommen....unglaublich Jonny, für diese überstimmende Wertung. Dafür erhalten Sie den 'Engel' - Vorsicht, ist laut und bunt, und nix für zarte Ohren *gg Eher für die 'nachwachsende' Rentengeneration ... https://www.youtube.com/watch?v=RYX1whpGh4k&list=RD6hJ-OQpFIig&i… - obwohl, die sind auch darüber längst hinaus ...*KopfuntenGeneration und PokemonGo – DieSpontanÜberfahrenEben/fehlende Beitragszahler leider ;-) Gruß w.
Die nicht in Anspruch genommenen 2/3 der Entgeltpunkte können abschlagsfrei erst mit der Regelaltersrente ab DEZ 2022, d.h. ab Alter 65 + 11 hinzukommen.[/quote]...unglaublich Jonny, für diese überstimmende Wertung. Dafür erhalten Sie den 'Engel' - Vorsicht, ist laut und bunt, und nix für zarte Ohren *gg
Eher für die 'nachwachsende' Rentengeneration ...
https://www.youtube.com/watch?v=RYX1whpGh4k&list=RD6hJ-OQpFIig&index=7
- obwohl, die sind auch darüber längst hinaus ...*KopfuntenGeneration und PokemonGo – DieSpontanÜberfahrenEben/fehlende Beitragszahler leider ;-)
Gruß
w.
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Mit diesen Ausführungen bin ich überfordert. Stimmt meine Aussage denn nun, dass ein Wechsel von 1/3 Rente mit Abschlag und dann Wechsel in AR für besonders langjährige mit weiteren 2/3 ohne Abschlag gar nicht möglich ist? Oder ist das doch trotz § 34 Abs. 4 möglich
Fragt völlig verwirrt
Jonny
Die nicht in Anspruch genommenen 2/3 der Entgeltpunkte können abschlagsfrei erst mit der Regelaltersrente ab DEZ 2022, d.h. ab Alter 65 + 11 hinzukommen.[/quote]...unglaublich Jonny, für diese überstimmende Wertung. Dafür erhalten Sie den 'Engel' - Vorsicht, ist laut und bunt, und nix für zarte Ohren *gg
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Gruß
w.
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Mit diesen Ausführungen bin ich überfordert. Stimmt meine Aussage denn nun, dass ein Wechsel von 1/3 Rente mit Abschlag und dann Wechsel in AR für besonders langjährige mit weiteren 2/3 ohne Abschlag gar nicht möglich ist? Oder ist das doch trotz § 34 Abs. 4 möglich
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Jonny
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