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Experten-Antwort

Rente mit 63 nach 45 Jahren: Abschlag 3% oder 10,2%

von Roland Havel17.09.2016 | 07:34
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bin 1957 geboren, arbeite seit 1973 und jetzt in Altersteilzeit bis exakt zum 63. Lebensjahr, um dann in Rente zu gehen. Mit dem 62. Lebensjahr habe ich die 45 Jahre erfüllt. Ohne die 45 Jahre würde ich volle Rente mit 65 Jahre + 10 Monate erhalten. Meine Frage ist, ob die Abzüge 3% für 10 Monate (63 Jahre + 10 Monate) oder 10,2% für 34 Monate (65 Jahre + 10 Monate) betragen? Im zweiten Fall hätte ich doch keinen Vorteil von den 45 Jahren? Noch eine ergänzende Frage : Um Abschläge zu minimieren, könnte man doch eine Teilmenge 1/3 beantragen bis zum regulären Renteneintrittsalter, in meinem Fall für 10 Monate und dann die volle Rente für 2/3 und hätte damit die Abschläge nur für 1/3? Allerdings hätte man 10 Monate lang erstmal Verlust von 2/3 Rente... Ist das korrekt?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Havel,

Sie können zum einen die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen zum 01.05.2020 (63. Lebensjahr) mit einem Abschlag von 10,5 %. Voraussetzung ist die Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren.

Erfüllen Sie die Wartezeit mit 45 Jahren, dann haben Sie auch die Möglichkeit die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zum 01.03.2021 mit 63 Jahren und 10 Monaten in Anspruch nehmen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ich hatte Ihre zweite Frage noch außer Acht gelassen, die ich hiermit noch beantworten möchte:

Nach der derzeit geltenden Rechtslage können Sie auch nur eine Teilrente beantragen. Sie verzichten auf einen Teil Ihrer Rente, haben aber auch höhere Hinzuverdienstmöglichkeiten. Während der Beschäftigung werden zudem noch weitere Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet, die Ihre spätere Altersrente erhöht. Bei Bezug einer Teilaltersrente kann der nicht in Anspruch genommene Teil spätestens mit Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Anspruch genommen werden.

Noch ein Link aus dem Jahr 2014 zum Nachlesen, in dem bereits eine ähnliche Frage gestellt wurde:

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=23876

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Klugpuperam 17.09.2016 | 08:51
Hallo Roland Havel, ohne der Spielverderber sein zu wollen: Wenn Sie mit genau 63 Jahren in Rente gehen, dann haben Sie die 10,2% Abschläge. Dann geht es um die Altersrente für langjährig Versicherte. Die 45 Jahre sind dabei völlig bedeutungslos. Die Frage 45 Jahre erfüllt oder nicht, ist nur relevant, wenn Sie planen ab 63+X in Rente zu gehen. Das wäre dann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Bevor Sie die Altersteilzeit vereinbaren oder sonst etwas in die Wege leiten, sollten Sie dringend eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen.
ATZleram 17.09.2016 | 09:29
Jahrgang 57 kann ab 63 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, wenn 45 Jahre voll sind. Die Regelaltersrente für den Jahrgang 57 beginnt erst mit 65 Jahren und 11 Monaten. Schon bei Rentenbeginn 63 Jahren und 9 Monate beträgt der Abschlag demzufolge 26 Monate * 0,3% = 7,8% und bei Rentenbeginn 63 Jahre und 0 Monate 35 Monate * 0,3% = 10,5%. Hier steht es nochmal schwarz auf weiß: https://www.cosmosdirekt.de/renteneintrittsalter/ Es wäre also in Ihrem Fall zu empfehlen, wenn es irgendwie geht, mit 63 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente zu gehen. Dabei sind 10 Monate zu überbrücken. Wie das gehen könnte, steht in diesem Forum schon mehrfach. Ob sich das lohnt, können Sie sich auch selbst ausrechnen.
SuchenUndFragenam 19.09.2016 | 16:09
Ergänzend zur Expertenantwort: nach meinem bisherigen Kenntnisstand (und der derzeitigen gesetzlichen Lage) sind Ihre Annahmen zur Teilrente wohl richtig. Definitv könnten Sie das bei einem Beratungsgespräch erfahren...
Roland Havelam 19.09.2016 | 19:16
Vielen Dank an alle, auch an die Experten! Wird wohl auf die Beantragung einer Teilrente hinauslaufen, 1/3 für 10 Monate mit lebenslangen Abschlägen und 2/3 Rente mit 63+ ohne Abschläge. Hoffe, den Break Even zu erreichen, damit es sich rechnet...
Jonnyam 19.09.2016 | 21:35
Das wird wohl leider nicht möglich sein, zunächst 1/3-Altersrente für langjährige Versicherte mit Abschlägen und dann noch die übrigen 2/3 mit 63+ als Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei in Anspruch zu nehmen. § 34 Abs. 4 SGB VI schließt dies nämlich aus: ( 4) Nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist der Wechsel in eine 1. Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, 2. Erziehungsrente oder 3. andere Rente wegen Alters ausgeschlossen." Ich lasse mich aber gerne von anderen Experten korrigieren MfG Jonny
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