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Rente mit 63 oder 65 oder noch später

von Mike29.03.2007 | 15:21
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin jetzt 61 Jahre und fühle mich noch ganz fit. Könnte aufgrund meiner Schwerbehinderung (60%) ab 1.4.2009 ohne Abzug in Rente gehen. Mein AG bittet mich aber weiterhin bis 65 oder so gar länger zu arbeiten. Auch bietet er mir die Möglichkeit 1/2 Tage zu arbeiten. Wenn ich aber dem Vorschlag zustimme 1/2 Tage arbeiten zu gehen gibt es doch wohl keine Rente oder kann ich bis zu dem Zeitpunkt wo ich ganz aufhöre zu arbeiten 1/2 Rente beziehen ohne Verlust auf meine volle Anwartschaft ?

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Mike,

grundsätzlich können Sie Ihre Altersrente als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Teilrente beträgt ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der errreichten Vollrente, je nach dem in welchem Umfang Sie noch berufstätig sein möchten. Bitte lassen Sie sich hierzu durch Ihren Rentenversicherungsträger in Ihrem Einzelfall beraten, welche Lösung für Sie angesichts der geschilderten Sachlage in Betracht kommt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Aufgrund Ihrer Angaben kann Ihre Frage nicht eindeutig geklärt werden, wir bitten Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

2 Antworten

Heinericham 30.03.2007 | 08:11
Hallo, natürlich ist es möglich die vorzeitige Altersrente nur als Teilrente zu beziehen. Sollten Sie mehr als 350,- EUR monatlich hinzuverdienen wird die vorzeitige Altersrente nicht mehr in voller Höhe gezahlt. Sollten Sie sämtliche Hinzuverdienstgrenzen überschreiten, so besteht kein Anspruch auf die vorzeitige Altersrente. Da die weiteren Hinzuverdienstgrenzen individuell sind, sollten Sie sich direkt bei Ihrem Versicherungsträger dahingehend erkundigen. Sobald Sie das 65.Lebensjahr vollenden erfolgt ab dem Folgemonat keine Berücksichtigung von Hinzuverdienst auf die Altersrente mehr. Die Rente würde spätestens dann als Vollrente gezahlt, auch wenn Sie einer Vollbeschäftigung nachgehen würden. Die Beiträge, die in der Zeit des Teilrentenbezuges noch gezahlt werden, werden dann bei der Berechnung der Vollrente berücksichtigt. MfG
heliam 03.04.2007 | 14:21
trotz der Aussage des Mitrbeiters der LVA Niedersachsen beim Antrag auf Rente mit 60 wurde mir mitgeteilt daß ich mit 63 Jahren ohne wenn und aber in Altersrente gehen könnte.Trotzdem wurde mir jetzt die Rente geürzt,da ich eine Arbeit aufgenommen habe und über der Zuverdienstgrenze läge.Nun geht meine Frage dahin, ob das rechtens ist? Über eine genaue Auskunft würde ich mich freuen.
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