Hallo Mike,
grundsätzlich können Sie Ihre Altersrente als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch nehmen. Die Teilrente beträgt ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der errreichten Vollrente, je nach dem in welchem Umfang Sie noch berufstätig sein möchten. Bitte lassen Sie sich hierzu durch Ihren Rentenversicherungsträger in Ihrem Einzelfall beraten, welche Lösung für Sie angesichts der geschilderten Sachlage in Betracht kommt.