*grummel/*mööönsch Roman ...das war doch von mir eindeutig erläutert - wie auch in Ihrer aktuellen Rentenauskunft schon nachzulesen war (Sie können hier schreiben, also unterstelle ich auch Lesefähigkeit bei Ihnen ;-)) : 4 Altersrententöpfe werden Ihnen umfassend dargestellt, mit
- erforderlichen Mindestversicherungszeiten UND
- erforderlichem Mindestalter UND
- ggf. Sondervoraussetzungen/GdB dafür.
Tipp: Nehmen Sie sich diese paar Blätter einfach mal am nächsten WE zwecks Abgleich dieser simplen 3 Dinge/Rentenvoraussetzungen auf die Latrine mit ...Sie werden sehen, wie schnell die Erkenntnis dann flutscht.
Gruß
w.
PS:
>Hallo, bin Jahrgang 1960,
>hätte meine 45 Jahre mit 64,4.
>Kann ich da dann vorher arbeitslos sein?
...das 4-lagige Samtpapier entziehe ich Ihnen hiermit - SIE BRAUCHEN FÜR IHREN JAHRGANG NUR 35 JAHRE, um mit 64,4 die abschlagsfreie Altersrente mit GdB 50 zu erhalten/da ist vorherige ALO völlig wurscht - nun spülen ;-)
PPS: wenn Sie immer noch unsicher sind, dann bitte die nächste Beratungsstelle aufsuchen. Die werden Ihnen das ganz sicher noch geduldiger mit Samthandschuhen erklären.
Sollten Sie sich beleidigt fühlen und ich zu deftig die 'Anspruchsbedingungen' für die Rentenarten erneut dargestellt haben, akzeptieren Sie bitte mein Bedauern darüber.