Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente mit 63 Schwerbehinderung

von Roman11.02.2019 | 18:46
180 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, bei der Rente mit 63 (nach 45 Arbeitsjahren) darf man ja meines Wissens 2 Jahre vorher nicht arbeitslos sein, damit das abschlagsfrei geht. Gilt das auch für Schwerbehinderte 50% mit Ausweis?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Roman,

in der Tat ist bei Jahrgang 1960 der Beginn der abschlagsfreien Rente bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und bei der Altersrente für besonders langjährige Versicherte identisch.

Bei Vorliegen von mindestens 50% Schwerbehinderung können Sie somit einfach in die Altersrente für schwerbehindere Menschen ausweichen und diese beantragen. Die 45 Versicherungsjahre sind dann gar nicht erforderlich (lediglich die 35 Versicherungsjahre).

Den genauen frühestmöglichen Beginn der abschlagsfreien Rente können Sie der Rentenauskunft entnehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

8 Antworten

chiam 11.02.2019 | 19:03
Nicht ganz: Solche Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen nicht zu den 45 Jahren; aber wenn jemand vor der Arbeitslosigkeit schon 45 Jahre erreicht hat, kann er die Rente für besonders langjährig Versicherte nutzen. Ja und nein. An der 45-Jahre-Regelung an sich ändert sich nichts. Schwerbehinderte können aber eine andere Rentenart nutzen, bei der sie auch früher als gewöhnlich abschlagsfrei sind. Es kommt auf den Jahrgang an, ob die Rententermine gleich sind.
W*lfgangam 11.02.2019 | 19:15
Hallo Roman, bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit mind. GdB 50 benötigen Sie nur 35 Versicherungsjahre, hierzu zählen alle Versicherungszeiten - auch die letzten 2 Jahre Arbeitslosigkeit vor dem Rentenbeginn. Auf den Rentenbeginn kommt es hier an, ob _diese_ Altersrente auch schon ohne Abschlag gezahlt werden kann. Auch bei der Altersrente an besonders langjährig Versicherung mit 45 Jahren 'dürfen' Sie auch in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn arbeitslos sein, sofern die 45 Jahre bereits davor erreicht worden sind - alternativ zählt Insolvenz oder Betriebsaufgabe mit folgender Arbeitslosigkeit auch in den letzten 2 Jahren mit zu den 45 Jahren). Zu beachten ist noch, dass erst ab Jahrgang '58 ein gleiches ungekürztes Rentenbeginndatum für beide Rentenarten gilt. Schwerbehinderte vor Jahrgang 1958 müssen noch ein paar wenige Monate länger auf die abschlagsfreie Rente warten, wenn Sie die 45 nicht rechtzeitig vollbekommen haben/nur 35 Jahre haben. Gruß w.
Romanam 11.02.2019 | 19:57
sorry, ich check das im Forum mit "antworten" und "zitieren" nicht, deshalb nochmal meine Frage: Hallo, bin Jahrgang 1960, hätte meine 45 Jahre mit 64,4. Kann ich da dann vorher arbeitslos sein? Oder gibts für mich als 50% schwerbehindert noch eine andere Möglichkeit vorher abschlagsfrei in Rente zu gehen?
KSCam 11.02.2019 | 20:48
Ein Schwerbehinderter mit Jg 1960 brauch die "blöden 45 Jahre" gar nicht! Der kann mit 64+4 abschlagsfrei in Rente gehen und braucht dafür nur 35 Jahre zu haben. Wenn er auch noch 45 Jahre hat, kann er auch mit 64+4 abschlagsfrei gehen. Ist der gleiche Rentenbeginn! Fazit: es ist vollkommen egal ob Sie dann 45 Jahre haben und ob Sie irgendwann am Ende arbeitslos sind. Hautsache 35 Jahre sind voll und Sie sind dann noch mindestens mit GdB 50 schwerbehindert. PS: lesen Sie die Rentenauskunft.
W*lfgangam 11.02.2019 | 20:25
*grummel/*mööönsch Roman ...das war doch von mir eindeutig erläutert - wie auch in Ihrer aktuellen Rentenauskunft schon nachzulesen war (Sie können hier schreiben, also unterstelle ich auch Lesefähigkeit bei Ihnen ;-)) : 4 Altersrententöpfe werden Ihnen umfassend dargestellt, mit - erforderlichen Mindestversicherungszeiten UND - erforderlichem Mindestalter UND - ggf. Sondervoraussetzungen/GdB dafür. Tipp: Nehmen Sie sich diese paar Blätter einfach mal am nächsten WE zwecks Abgleich dieser simplen 3 Dinge/Rentenvoraussetzungen auf die Latrine mit ...Sie werden sehen, wie schnell die Erkenntnis dann flutscht. Gruß w. PS: >Hallo, bin Jahrgang 1960, >hätte meine 45 Jahre mit 64,4. >Kann ich da dann vorher arbeitslos sein? ...das 4-lagige Samtpapier entziehe ich Ihnen hiermit - SIE BRAUCHEN FÜR IHREN JAHRGANG NUR 35 JAHRE, um mit 64,4 die abschlagsfreie Altersrente mit GdB 50 zu erhalten/da ist vorherige ALO völlig wurscht - nun spülen ;-) PPS: wenn Sie immer noch unsicher sind, dann bitte die nächste Beratungsstelle aufsuchen. Die werden Ihnen das ganz sicher noch geduldiger mit Samthandschuhen erklären. Sollten Sie sich beleidigt fühlen und ich zu deftig die 'Anspruchsbedingungen' für die Rentenarten erneut dargestellt haben, akzeptieren Sie bitte mein Bedauern darüber.
Romanam 11.02.2019 | 20:35
Zitat von W*lfgang anzeigen
danke für deine viele Infos an nen "Rentenanfänger". ....aber nichts für ungut, ich glaube du bist auch reif für die rente :-) Oder gibts für mich als 50% schwerbehindert noch eine andere Möglichkeit vorher abschlagsfrei in Rente zu gehen?
*grummel/*mööönsch Roman ...das war doch von mir eindeutig erläutert - wie auch in Ihrer aktuellen Rentenauskunft schon nachzulesen war (Sie können hier schreiben, also unterstelle ich auch Lesefähigkeit bei Ihnen ;-)) : 4 Altersrententöpfe werden Ihnen umfassend dargestellt, mit - erforderlichen Mindestversicherungszeiten UND - erforderlichem Mindestalter UND - ggf. Sondervoraussetzungen/GdB dafür. Tipp: Nehmen Sie sich diese paar Blätter einfach mal am nächsten WE zwecks Abgleich dieser simplen 3 Dinge/Rentenvoraussetzungen auf die Latrine mit ...Sie werden sehen, wie schnell die Erkenntnis dann flutscht. Gruß w. PS: >Hallo, bin Jahrgang 1960, >hätte meine 45 Jahre mit 64,4. >Kann ich da dann vorher arbeitslos sein? ...das 4-lagige Samtpapier entziehe ich Ihnen hiermit - SIE BRAUCHEN FÜR IHREN JAHRGANG NUR 35 JAHRE, um mit 64,4 die abschlagsfreie Altersrente mit GdB 50 zu erhalten/da ist vorherige ALO völlig wurscht - nun spülen ;-) PPS: wenn Sie immer noch unsicher sind, dann bitte die nächste Beratungsstelle aufsuchen. Die werden Ihnen das ganz sicher noch geduldiger mit Samthandschuhen erklären. Sollten Sie sich beleidigt fühlen und ich zu deftig die 'Anspruchsbedingungen' für die Rentenarten erneut dargestellt haben, akzeptieren Sie bitte mein Bedauern darüber.
W*lfgangam 11.02.2019 | 21:09
Zitat von Roman anzeigen
Geduld, mit ein paar Tagen/Jahren Übung wird das schon ...die ersten Schritte haben Sie doch schon erfolgreich gemacht :-) *) >bin Jahrgang 1960, >hätte meine 45 Jahre mit 64,4. >Kann ich da dann vorher arbeitslos sein? Zum leichteren Verständnis: JA - nochmals, das Sie für diese Rente abschlagsfrei nur 35 Jahre bei 64 + 4 brauchen ...die 2 Jahre ALO davor tun nicht wirklich weh und bringen keinen Abschlag mit sich. >Oder gibts für mich als 50% schwerbehindert noch eine >andere Möglichkeit vorher abschlagsfrei in Rente zu gehen? NEIN. 64 + 4 ist auch der abschlagsfreie Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Sie können vor 64 + 4 lediglich den Beginn dieser Rente vor 64 + 4 verlegen (keinen Bock mehr auf ALO). Für jeden vorgezogenen Monat verlieren Sie 0,3 % von der Rente + natürlich die bis dahin nicht 'erarbeiteten' Entgeltpunkte, oder die aus der ALO zur Rente zugerechneten. Solange Sie ALG-Anspruch auch über 64+4 hinaus haben + höher/gleichwertig als die dann abschlagsfreie Rente, wäre auch das eine Alternative, die Altersrente erst nach 64+4 zu beantragen, sofern sie das mit der BA weiter durchhalten/die Sie in Ruhe lässt. Gruß w. *) zum Zitieren: verwenden Sie besser ein Textprogramm Ihrer Wahl (LibreOffice/OpenOffice/wenns schnell starten soll - Kopie des Ausgangsbeitrags komplett dahin), in dem Sie dann 'oldscholl' zitierte Textpassagen mit > voranstellen, /bearbeiten /zerhacken /kürzen + revidieren – geht auch für mich viel schneller, als jedes Mal die Quote-Option via HTML der Web-Seite im Detail auf den zitierten Text anzuwenden ...Sie kriegen das hier schon hin :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026