Hallo Hans Schubert,
leider ist das so nicht möglich. Wie Forumsteilnehmer SaschaK schon richtig geschrieben hat, würde sich der Abschlag bei Inanspruchnahme ab 63 (also ab 01.05.) von Ihrer Regelaltersgrenze ableiten und Sie müssten 9,3 % Abschläge in Kauf nehmen.
Die abschlagfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie frühestens ab dem gesetzlich vorgesehenen Termin (hier: 01.07.) oder später in Anspruch nehmen.