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Experten-Antwort

Rente mit 63 und freiwillige Beiträge bis zur Regelaltersgrenze

von Karl08.11.2019 | 13:20
84 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beabsichtige den Ausgleichsbetrag zu zahlen um mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Dazu habe ich folgende Fragen: Erste Variante: Wenn ich den Ausgleichsbetrag gestreckt über mehrere Jahre zahle und dann später mit 63 in Rente gehe, kann ich dann trotzdem noch zusätzlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen ? Zweite Variante: Ich zahle den Ausgleichsbetrag nicht jetzt, sondern erst wenn ich mit 63 in Rente gehe direkt auf einen Schlag. Wenn ich dies mache, kann ich dann noch gleichzeitig freiwillige Beiträge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze einzahlen ? Letzte Frage: Wenn ich mit 63 in Rente gehe und dann freiwillige Beiträge bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zahlen kann, erhöhen diese Beiträge meine laufende Rente dann sofort, oder erst wenn ich die Regelaltersgrenze erreicht habe ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte beachten Sie, dass für die freiwillige Beitragszahlung andere Fristen gelten als für die Zahhlung des Ausgleichsbeitrags. Sie können für das laufende Jahr nur bis zum 31.03. des Folgejahres hezhalt werden.

Der Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge kann daneben noch die Rentenhöhe aus diesen Beiträgen beeinflussen. Da für deren Bewertung auch der Durchschnittsverdienst aller Versicherten des Zhalungsjahres maßgeblich ist, fällt die Rente aus den Beiträgen in aller Regel geringfügig höher aus, wenn sie früher gezahlt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

W*lfgangam 08.11.2019 | 18:00
Hallo Karl, 1. Ja 2. Ja 3. Ja ...bezieht sich auf die 'Oder-Frage' am Ende :-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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