Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rente mit 63 und HInzuverdienst

von Neurentner01.11.2017 | 22:52
587 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich beziehe seit 1. August 2017 Altersrente (45 Beitragsjahre und Renteneintritt mit 63 Jahren und 4 Monaten). Ich möchte jetzt gerne noch auf 450 € - Basis arbeiten. Wie berechnet sich die Hinzuverdienstgrenze für dieses Jahr. Ich weiß, dass ich im Kalenderjahr 6.300 € anrechnungsfrei verdienen darf, d. h. nicht mehr als 525 im Monat. Wie berechnet sich dies in meinem Fall? Hinzuverdienst von August bis Dezember = 450 x 5 = 2.250 € oder darf ich 2.625 € (525 x 5 Monate) anrechnungsfrei hinzuverdienen? Im voraus besten Dank für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die beiden Beiträge von „W*lfgang“ und „Klugpuper“ sind durch uns nicht weiter zu ergänzen. Wir schließen uns denen an!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

W*lfgangam 01.11.2017 | 23:04
Hallo Neurentner, aus Rentensicht dürfen Sie die vollen 6300 für den Rest des Jahres (08. - 12.2017) neben der Rente ohne Kürzung hinzuverdienen - oder sogar noch wesentlich mehr, um noch einen beträchtlichen Teil Ihrer mtl. Rente zu erhalten, dazu empfehle ich einen Blick in dieses Frage hier: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/flexiren… Allerdings sollten Sie im Rahmen eines nur-Minijobs darauf achten, dass Sie auch die Minijob-Grenze (grundsätzlich strickt 450 EUR mtl.) einhalten, sonst kassiert Finanzamt + Sozialbehörden zusätzlich ab, wenn Sie schlicht 525 mtl. rechnen/liegt über der zulässigen Minijobgrenze. Gruß w.
Klugpuperam 01.11.2017 | 23:05
Es sind bis zu 6300€ im Zeitraum Aug. bis Dez. anrechnungsfrei. Die Verteilung dieser Summe überlassen wir Ihnen. (z. B. 5×1260 oder 3×2100 oder 1×6300) Aber: Es gibt drei Dimensionen. 1. Rentenrecht (s. o.) 2. Beitragsrecht (müssen Beiträge gezahlt werden) 3. Steuerrecht (was muss versteuert werden) Also erst beraten lassen, dann loshinzuverdienen.
Neurentneram 02.11.2017 | 13:23
Vielen Dank für die Antworten. Sie haben mir sehr geholfen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026