Ich gehe davon aus, dass Sie mit der "Rente mit 63" die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte meinen. Das ist die Rente, die Sie - je nach Geburtsjahrgang - frühestens ab 63 in Anspruch nehmen können.
Dies ist aber nur möglich, wenn Sie die 45jährige Wartezeit erfüllt haben. Hierzu zählen Pflichtbeitragszeiten,Ersatzzeiten, Berücksichtigungszeiten und teilweise auch Zeiten einer geringfügigen nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Die übrigen Zeiträume (z.B. Schulzeiten) werden nicht berücksichtigt.