Hallo Udo,
Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ("Rente mit 63") besteht, wenn Sie das maßgebliche Lebensalter erreicht haben und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben.
Es kommt nicht darauf an, wie Ihr Status vor Rentenbeginn ist - also ob Sie noch beschäftigt sind oder arbeitslos gemeldet.
Lediglich für die Erfüllung der 45 Jahre würden Zeiten der Arbeitslosigkeit in den 2 Jahren vor dem Rentenbeginn - bis auf wenige Ausnahmen- nicht mitzählen.
Haben Sie also die 45 Jahre Wartezeit auch ohne die Arbeitslosigkeit vor Rentenbeginn schon erfüllt, besteht auch der Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft erstellen. Hieraus können Sie ersehen, ob und wann Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen.