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Experten-Antwort

Rente mit 63 vorher arbeitslos

von Udo12.11.2015 | 21:46
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Ich bin Jahrgang 1956, habe einen Bescheid vom Rentenamt das ich meine erste Rente im Juli 2020 erhalte. Nun werde ich gekündigt vom Arbeitgeber und bin ab 1.1.2017 (!) arbeitslos. Anspruch habe ich dann auf 24 Monate Arbeitslosengeld 1. Wenn ich danach, also 2019 bis Juni 2020, einen versicherungspflichtigen Job annehme, habe ich dann weiterhin den Anspruch auf den oben erwähnten Rentenbeginn? Das ist hier nur der angenommene "Worst case"

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Udo,

Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ("Rente mit 63") besteht, wenn Sie das maßgebliche Lebensalter erreicht haben und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben.

Es kommt nicht darauf an, wie Ihr Status vor Rentenbeginn ist - also ob Sie noch beschäftigt sind oder arbeitslos gemeldet.

Lediglich für die Erfüllung der 45 Jahre würden Zeiten der Arbeitslosigkeit in den 2 Jahren vor dem Rentenbeginn - bis auf wenige Ausnahmen- nicht mitzählen.

Haben Sie also die 45 Jahre Wartezeit auch ohne die Arbeitslosigkeit vor Rentenbeginn schon erfüllt, besteht auch der Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft erstellen. Hieraus können Sie ersehen, ob und wann Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen.

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3 Antworten

W*lfgangam 12.11.2015 | 21:57
Hallo Udo, Ihre "1." Rente werden Sie wohl noch in 2019 nach Vollendung des 63. Lbj. erhalten, weil 35 Versicherungsjahre vorhanden sind - dann mit Abschlag. In 2020 wären Sie dann 'fällig', wenn Sie 45 Jahre erreichen und ohne Abschlag in Rente gehen wollen. Ob ggf. Alo-Pflichtbeiträge und/oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung reichen, das zu schaffen ... ??? Ihre Daten sind leider zu dünn, 'worst case' eben für eine konkretere Antwort ;-) Sie können die Antwort aus Ihrer letzten Rentenauskunft rauslesen oder in der nächsten Beratungsstelle ein gesicherte Antwort erhalten. Gruß w.
Udoam 12.11.2015 | 22:16
Ok, sorry!! Meine Frage steuert eher darauf hin, das man vor der Rente nicht arbeitslos sein darf(soll). Denn es steht ja im Gesetz das die letzten 2 Jahre vor der Rente mit 63, wenn man arbeitslos ist, nicht mitgezählt werden. Danke für den Tipp mit der rentenberatung, werde ich abmachen.
KSCam 12.11.2015 | 23:30
Die letzten 2 Jahre werden schon mitgezählt, wenn es um die 35 Jahre geht, wenn es um die Entgeltpunkte geht, wenn es um den Versicherungsschutz bei EM Renten geht, u.v.m. Nur bei der Frage ob sie bei den "45 Jahren" mitrechnen, zählt Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahre vor dem Rentenbeginn nicht mit - und auch da gibts noch ne Ausnahme bei Insolvenz. Sie sehen, alles ist nicht ganz so einfach und es ist wohl wirlich das sinnvollste sich individuell beraten zu lassen. Und dazu haben Sie zwischen 2017 und 2020 als Arbeitsloser doch "massig Zeit"....Guten Abend
Deutsche Rentenversicherung
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