Guten Tag Herr L.,
bei einer vorzeitigen Altersrente werden sowohl die Einkünfte aus selbst. Tätigkeit, als auch aus abhängiger Beschäftigung (Minijob) zusammengerechnet. Bei den Einkünften aus selbst. Tätigkeit ist 1/12 des Jahresgewinnes zu berücksichtigen, so das bei einem Jahresgewinn von 5000 €, die Hinzuverdienstgrenzen fast ausgeschöpft sind.