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Experten-Antwort

Rente mit 63 Zuverdienst

von Siegfried L.26.05.2014 | 16:23
1098 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich komme in den Genuss der Rente mit 63. Mir ist bekannt dass ich im Jahr 10 mal 450 € und zweimal 900 € zuverdienen kann. Ich habe in den letzten zehn Jahren mit einem Kleingewerbe (selbständig) im Jahr ca. 5000 € zum normalen Lohn hinzuverdient. Wird dieser Zuverdienst nun zu den obigen Beträgen gezählt, und es wäre kein weiterer Zuverdienst mehr möglich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Herr L.,

bei einer vorzeitigen Altersrente werden sowohl die Einkünfte aus selbst. Tätigkeit, als auch aus abhängiger Beschäftigung (Minijob) zusammengerechnet. Bei den Einkünften aus selbst. Tätigkeit ist 1/12 des Jahresgewinnes zu berücksichtigen, so das bei einem Jahresgewinn von 5000 €, die Hinzuverdienstgrenzen fast ausgeschöpft sind.

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2 Antworten

_icham 26.05.2014 | 16:40
Ja
Bechtiam 26.05.2014 | 16:49
Im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze ist nicht der monetäre Gesamtbetrag zu sehen, soindern insbesondere die Zusammensetzung. Sie haben es schon richtig erkannt, 10x 450.-€ maximal UND 2x 900.-€ maximal. Jeder darüberhinaus erzielte Betrag mindert den Rentenanspruch. Es ist also nicht so, dass sich die daraus resultierenden 5.850-.-€ nach Wunsch zusammensetzen könnten. Bsplws. 1x 900.-€, plus 7x 450.-€, plus 2x 900.-€.
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