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Experten-Antwort

Rente mit 63 Zuverdienst

von Siegfried L.26.05.2014 | 16:23
1092 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich komme in den Genuss der Rente mit 63. Mir ist bekannt dass ich im Jahr 10 mal 450 € und zweimal 900 € zuverdienen kann. Ich habe in den letzten zehn Jahren mit einem Kleingewerbe (selbständig) im Jahr ca. 5000 € zum normalen Lohn hinzuverdient. Wird dieser Zuverdienst nun zu den obigen Beträgen gezählt, und es wäre kein weiterer Zuverdienst mehr möglich?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.05.2014 | 08:14

Guten Tag Herr L.,

bei einer vorzeitigen Altersrente werden sowohl die Einkünfte aus selbst. Tätigkeit, als auch aus abhängiger Beschäftigung (Minijob) zusammengerechnet. Bei den Einkünften aus selbst. Tätigkeit ist 1/12 des Jahresgewinnes zu berücksichtigen, so das bei einem Jahresgewinn von 5000 €, die Hinzuverdienstgrenzen fast ausgeschöpft sind.

2 Antworten

_icham 26.05.2014 | 16:40
Ja
Bechtiam 26.05.2014 | 16:49
Im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze ist nicht der monetäre Gesamtbetrag zu sehen, soindern insbesondere die Zusammensetzung. Sie haben es schon richtig erkannt, 10x 450.-€ maximal UND 2x 900.-€ maximal. Jeder darüberhinaus erzielte Betrag mindert den Rentenanspruch. Es ist also nicht so, dass sich die daraus resultierenden 5.850-.-€ nach Wunsch zusammensetzen könnten. Bsplws. 1x 900.-€, plus 7x 450.-€, plus 2x 900.-€.
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