Hallo =/=,
§ 35 der VBL-Satzung (Höhe der Rente) bezieht sich in Abs. 3 auf den Zugangsfaktor nach § 77 SGB 6 ...ein anderer wird auch für die 'modifizierte' AR f. bes. langj. Versicherte nicht zugrunde gelegt :-)
https://www.vbl.de/de?t=/documentManager/sfdoc.file.supply&f… (Seite 23).
Natürlich bleiben alle anderen gekürzten AR auch mit den folgenden Abschlägen für die VBL so umzusetzen ...eine aktuelle Satzungsänderung in dieser Richtung/bezogen auf die Neuregelung gibt es nicht.
Gruß
w.
Onkel Ottower? Tja, wenn der Ahnung von VBL hätte, hätte er das Fenster, aus dem er sich gelehnt hat, vor dem Rausfall geschlossen ;-)