Hallo Walli,
soweit Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente für besonders langjährig Versicherte einmal erfüllt haben, können Sie diese grundsätzlich „jederzeit“ beantragen - die Anspruchsvoraussetzungen „verfallen“ insoweit nicht.
Stellen Sie den Antrag auf die Rente innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Monats, in dem Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, dann beginnt die Altersrente grundsätzlich bereits in dem Monat, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind (sog. 3-Kalendermonats-Frist). Stellen Sie den Rentenantrag später, beginnt die Altersrente mit dem Kalendermonat, in dem die Rente beantragt wird.