siehe Beitrag von @Nakel
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siehe Beitrag von @Nakel
Eigentlich müssten Sie bei der Antragstellung ein Merkblatt zur KV/PV im Rentenfall erhalten haben, in dem alles dargestellt ist. quote] N'abend, 'eigentlich' wird der/die Antragsteller/in bei Antragsaufnahme bereits über die Voraussetzungen zur KVdR aufgeklärt - und wenn sie nicht vorliegen, was das für die weitere freiwillige (oder PKV) mit Rentenbezug für Folgewirkungen hat. Manche wuppen da wohl eher nur das Merkblatt über Tisch ...der nächste Kunde bitte ;-) Gruß w. Seemoewe, es wird stimmen. Wenn Sie jahrzehntelang in der gesetzlichen KV (mit)versichert waren, werden Sie nun mit der Rente eigenständiges Mitglied. Wahrscheinlich ist das sogar von den Beiträgen her günstiger.Danke für die Unterstützung und Aufklärung. Nein ein Merkblatt habe ich nicht bekommen, die Dame beim Rentenamt der hiesigen Stadt hatte es eilig :-) Als ich den Rentenbescheid bekam, habe ich schon geshen, dass auf Anlage 1 die Berechnung so dargestellt war, dass von der Rente, der Krankenkassen und Pflegeversicherungsanteil abgezogen war. Die Krankenkasse hat auf meine Nachfrage bestätigt, dass ich lt. Gesetz !!?? nun alleine versichert sei. Auf meine Nachfrage bei der Rentenversicherungsanstalt wurde mir widerrum gesagt, dass ich Widerspruch erheben soll, damit man mir diesen Zuschuss zu Krankenversicherung bezahlt. Wirrwarr. kann ich nur sagen. Seemoewe
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