Hallo Heidi,
mein Vorredner Berater hat das bereits richtig erläutert – für Sie gilt für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte das Alter 65 (sofern sich der Gesetzgeber bis dahin nicht etwas anderes einfallen lässt). Da Sie nach Ihren Angaben die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren erst danach erfüllen, können Sie erst nach Erfüllung der Wartezeit die abschlagsfreie Rente beanspruchen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung