Hallo Karl,
den bisherigen Antworten kann ich beipflichten. Wenn Sie die Rentenhöhe aus einer Rentenauskunft entnommen haben oder es sich um einen der hochgerechneten Altersrentenbeträge aus einer Renteninformation handelt, dann reduzieren sich diese Beträge bei früherem Rentenbeginn. Diese Rentenbeträge wurden so berechnet, als wenn Sie bis zum 67. Lebensjahr Beiträge zahlen würden. Folglich müssen Sie zwei Jahre mit Beiträgen herausrechnen, wenn Sie bereits zwei Jahre früher in Rente gehen.