Hallo Lea Sophie ,
da die Regelungen der sog. Vertrauensschutzregelung nicht erfüllt sind (keine Schwerbehinderung am Stichtag 16.11.2000 ) , kann die abschlagsfreie Altersrente erst bei einem Rentenbeginn 1.1.2012 in Anspruch genommen werden. Für jeden Monat der vorherigen Inanspruchnahme erfolgt ein Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent. Bei einem Rentenbeginn 1.10.2010 wäre der aktuelle Abschlag dauerhaft 4,5 Prozent.