Hallo Friederike, der Bezug einer Altersrente und Altersteilzeit schließen sich gegenseitig aus. Wird bei einem bestehenden Altersteilzeitverhältnis eine Altersrente bewilligt, führt dies im Regelfall zu einem sogenannten Störfall der Altersteilzeit, so dass ab dem Rentenbeginn keine Altersteilzeitarbeit mehr vorliegt. Das kann unter anderem, zu einer vollständigen oder teilweisen Rückabwicklung der Altersteilzeit führen. Bitte beachten sie auch, dass ggf. bestehende individuelle arbeits- bzw. tarifrechtlichen Bestimmungen zu weiteren Problemen führen können.