Guten Morgen Gerald!
Sie sollten bedenken, dass der Abschlag auf Dauer bestehen bleibt! Sie bleiben trotz fortgesetzter Beschäftigung weiterhin versicherungspflichtig und zahlen Beiträge zur Rentenversicherung. Ihre Altersrente wird um einen Zuschlag ab dem Folgemonat der Vollendung der Regelaltersgrenze erhöht.
Bei Bezug einer Altersvollrente besteht kein Anspruch auf Krankengeld, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen dafür an die gesetzliche Krankenkasse den ermäßigten Beitragssatz. Bedenken Sie ggf. auch Auswirkungen auf andere Sozialversicherungsansprüche (z.B. im Falle von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit). Bitte erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Sozialversicherungsträgern, ob und welche Ansprüche im Falle einer Teilrentenzahlung zustehen.
Erkundigen Sie sich ggf. ergänzend zu den steuerrechtlichen Auswirkungen der Rentenzahlung.
Ob es für Sie „sinnvoll“ ist, die Rente vorzeitig zu beantragen, ist letztlich unter Abwägung aller Umstände Ihres Einzelfalles zu entscheiden. Es geht um Ihre Altersvorsorgeplanung, pauschale Aussagen sind problematisch.