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Experten-Antwort

Rente mit Schwerbeh.

von Jürgen J.10.09.2016 | 18:45
1277 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, bin 53 geb. Schwerbeh., ca. 48 Beitragsjahre, ist es so das ich mit 63J. ohne Abschlag in Rente kann? Danke für Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jürgen J.,

ich kann die Feststellungen von W*lfgang bestätigen.

Nur für den Fall, dass Ihre Schwerbehinderung bereits am Stichtag 01.01.2007 anerkannt war und Sie vor dem Stichtag 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart haben (bzw. Anbassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen kaben), erfolgt keine Anhebung der Altersgrenze für die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen", d.h. ein Rentenbeginn mit dem 63. Lebensjahr wäre ohne Abschlag möglich (sog. Vertrauensschutz).

Sie sollten eine Rentenauskunft bei der Rentenversicherung anfordern.

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5 Antworten

W*lfgangam 10.09.2016 | 19:05
Hallo Jürgen J., NEIN. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) ist erst ab 63+2 möglich. Anhebung in 2-Monatsschritten ab Jahrgang '53. Aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft ist die AR für schwerbehinderte Menschen erst ab 63+7 ohne Abschlag möglich - bei Beginn 63 hätte diese Rente einen Abschlag von 2,1 %. Arbeiten Sie 2 Monate länger/über 63 und Sie haben mit den 45 Jahren keinen Rentenabschlag. Gruß w.
Riaam 10.09.2016 | 20:08
Ich lese 53 geboren
HotRodam 10.09.2016 | 19:50
Prust... Da man mit 53 Jahren wohl kaum auf 48 Beitragsjahre kommen kann, handelt es sich bei dieser Frage wohl um ein Fake ! Und der Wolfgang fällt auch noch drauf rein......
Nachtmenscham 11.09.2016 | 02:51
Hallo, bin 53 geb. Schwerbeh., ca. 48 Beitragsjahre,
Prust... Da man mit 53 Jahren wohl kaum auf 48 Beitragsjahre kommen kann, handelt es sich bei dieser Frage wohl um ein Fake ! Und der Wolfgang fällt auch noch drauf rein......
HotRod, das war wohl ein klassisches Eigentor, volley in den Winkel. Super.
Jürgen J.am 10.09.2016 | 20:16
Hot... geh schlafen
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