Hallo Jürgen J.,
ich kann die Feststellungen von W*lfgang bestätigen.
Nur für den Fall, dass Ihre Schwerbehinderung bereits am Stichtag 01.01.2007 anerkannt war und Sie vor dem Stichtag 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart haben (bzw. Anbassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen kaben), erfolgt keine Anhebung der Altersgrenze für die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen", d.h. ein Rentenbeginn mit dem 63. Lebensjahr wäre ohne Abschlag möglich (sog. Vertrauensschutz).
Sie sollten eine Rentenauskunft bei der Rentenversicherung anfordern.