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Experten-Antwort

Rente mit Schwerbehindertenausweis

von Walther23.04.2016 | 18:32
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8 Antworten

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Guten Morgen, ich hatte auf unten stehender E-Mail eine Antwort von Ihnen erhalten, dafür erst einmal vielen Dank. Nun hat sich bei mir die Situation geändert. Ich bin weiterhin berufstätig, aber nun befristet bis 06/2021 mit 90% schwerbehindert. Ändert dies etwas an meinem Renteneintrittsalter ? Vielen Dank für eine Antwort.  Hallo, ich bin im Juli 1959 geboren. Seit dem 01.04.1976 stehe ich ununterbrochen im Berufsleben. Ich werde also am 01.04.2021 meine 45 Versicherungsjahre erreicht haben. Ab wann kann ich frühestens in Rente gehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Walther,

Den Beiträgen von SaschaK und W*lfgang (mit der Korrektur von Thomas) stimmen wir zu. Da ist dann auch nichts zu schieben.

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7 Antworten

SaschaKam 23.04.2016 | 18:57
Hallo Walther, frühestmöglich können Sie die Altersrente für Schwerbehinderte mit 61 Jahren und 2 Monaten - also ab 01.10.2020 - in Anspruch nehmen, Rentenkürzung 10,8%. Die Voraussetzungen (GDB >=50 bei Rentenbeginn und 35 Jahre Wartezeit) haben Sie nach Ihren Angaben ja erfüllt.
W*lfgangam 23.04.2016 | 22:19
Hallo Walther, zunächst, die 45 Jahre sind für die Altersrente (AR) an schwerbehinderte Menschen ohne Bedeutung (da sind nur 35 Jahre erforderlich). Für die AR an besonders langjährig Versicherte brauchen Sie die 45 Jahre - die allerdings erst viel später beginnen kann. Entsprechend Ihrem Geburtsdatum: 01.10.2021 (61+2): AR mit GdB 50 und 10,8 % Abschlag 01.10.2024 (64+2): AR mit GdB 50 und kein Abschlag 01.10.2024 (64+2): AR für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag Die Zeit 07. - 09.2021 müssen Sie dann wohl noch überbrücken, wahrscheinlich mit ALG. Wäre das höher als die AR, einfach den Rentenbeginn so lange wie möglich verzögern (Abschlag verkleinern) und versuchen mit der AfA 'mitzuspielen'. Gruß w.
KSCam 24.04.2016 | 09:30
Vielleicht lässt der Arbeitgeber auch wegen der Befristung mit sich reden - 3 Monate (bis September statt bis Juni) sollte vielleicht möglich sein. Zeit genug wäre dafür - nämlich 5 Jahre! Dann könnten Sie sich immer noch überlegen wie es weitergeht,....Job,....Arbeitslosigkeit,....... das braucht man heute noch nicht klären, vielleicht ändert sich bis dahin auch noch die Rechtslage :)?
Waltheram 24.04.2016 | 09:45
von WaltherRE: Rente mit Schwerbehindertenausweis Guten Morgen,  erst einmal vielen Dank an alle, für die schnellen Antworten. Ich verstehe nur die erwähnten 3 Monate nicht. Ich kann also mit 61 + 2 in AR aufgrund der Schwerbehinderung. Ich werde 2020 im Juli dieses Alter erreicht haben. Plus die 2 Monate wäre also 10/2020. Die Schwerbehinderung ist bis 06/2021. Vielen Dank für eine Antwort. quote="KSC"] Vielleicht lässt der Arbeitgeber auch wegen der Befristung mit sich reden - 3 Monate (bis September statt bis Juni) sollte vielleicht möglich sein. Zeit genug wäre dafür - nämlich 5 Jahre! Dann könnten Sie sich immer noch überlegen wie es weitergeht,....Job,....Arbeitslosigkeit,....... das braucht man heute noch nicht klären, vielleicht ändert sich bis dahin auch noch die Rechtslage :)?
Waltheram 24.04.2016 | 09:40
Guten Morgen, erst einmal vielen Dank an alle, für die schnellen Antworten. Ich verstehe nur die erwähnten 3 Monate nicht. Ich kann also mit 61 + 2 in AR aufgrund der Schwerbehinderung. Ich werde 2020 im Juli dieses Alter erreicht haben. Plus die 2 Monate wäre also 10/2020. Die Schwerbehinderung ist bis 06/2021 befristet. Vielen Dank für ein Feedback.
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