Hallo Frau Mertinitz,
Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen, wenn Sie die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllen. Bei der Ermittlung dieser Wartezeit werden alle rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt.
Des Weiteren muss bei Beginn der Altersrente ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 bestehen. Dies ist bei Ihnen zurzeit der Fall.
Als letzte Voraussetzung muss das maßgebende Lebensalter erreicht werden. Wenn Sie zwischen dem 02.08.1955 – 31.08.1955 geboren sind, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens nach Erreichen des 60. Lebensjahres und 9 Monaten in Anspruch nehmen. Der Rentenbeginn könnte dann frühestens der 01.06.2016 sein. Sind Sie am 01.08.1955 geboren könnten Sie bereits einen Monat früher die Rente in Anspruch nehmen. Bei dem frühesten Rentenbeginn wären Abschläge in Höhe von 10,8 % enthalten.
Nach Erreichen des 63. Lebensjahres und 9 Monaten können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Dies wäre dann ab dem 01.06.2019 (bzw. 01.05.2019, wenn Sie am 01.08.1955 geboren sind).
Als Rentenbeginn kann auch jeder erste eines Monat zwischen den beiden o. g. Daten gewählt werden. Der Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme.
Mit freundlichen Grüßen