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Experten-Antwort

Rente mit über 45 Beitragsjahre

von Ome09.12.2013 | 12:46
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4 Antworten

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Mein Rentenbeginn ist der 1.1.2014 mit über 45 Beitragsjahren und entspr. Abschlägen. Ist ein vorsorglicher Einspruch gegen den aktuellen Rentenbescheid erforderlich???? Für den Fall, daß in irgendeiner Weise die Absichtserklärung der Koalitionsvereinba- rung bezüglich abschlagsfreier Rente mit 45 Beitragsjahren auch Gesetz wird und wie angedacht ab 1.7.2014 in Kraft tritt und es mich vieleicht in irgend einer Weise auch noch rückwirkend tangiert.. Hat jemand hierüber schon aktuell einen guten guten Tipp???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ome,

nach derzeitiger Rechtslage ist derzeit eine vorgezogene Altersrente auch bei 45 Versicherungsjahren nur mit Abschlägen möglich.

Ob, wie und wann eine entsprechende Rechtsänderung eintritt, kann im Vorfeld nicht verbindlich gesagt werden. Das Gesetzgebungsverfahren bleibt hierzu abzuwarten.

Es ist Ihnen natürlich freigestellt, nach Bescheiderteilung einen Widerspruch einzulegen.

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3 Antworten

Lesenam 09.12.2013 | 13:00
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DarkKnight RVam 18.12.2013 | 07:13
Hallo Experte, was soll der Widerspruch denn bitte bewirken???
DarkKnight RVam 18.12.2013 | 07:16
Hallo Ome, wenn Sie gerne ab dem 01.07.2014 erst eine Rente beziehen möchten, können Sie Ihren Rentenantrag für die zum 01.01.2014 beginnende Altersrente zurücknehmen, solnage der Rentenbescheid noch nicht bindend geworden ist. Von der Rentenverischerung bekommen Sie dann aber bis zum 30.06.2014 kein Geld!!! Das muss jeder für sich selbst entscheiden, was das Günstigste ist. Der Widerspruch bringt Ihnen an dieser Stelle nur Zeit zur Rücknahme des Rentenantrags. Die in der Zwiwschenzeit gezahlten Rentenbeträge müssen Sie zurückzahlen, sonst können Sie zum 01.07.2014 die abschlagsfreie Rente nicht bekommen!!! 8-)
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