Hallo Ome,
nach derzeitiger Rechtslage ist derzeit eine vorgezogene Altersrente auch bei 45 Versicherungsjahren nur mit Abschlägen möglich.
Ob, wie und wann eine entsprechende Rechtsänderung eintritt, kann im Vorfeld nicht verbindlich gesagt werden. Das Gesetzgebungsverfahren bleibt hierzu abzuwarten.
Es ist Ihnen natürlich freigestellt, nach Bescheiderteilung einen Widerspruch einzulegen.